Besteuerung Influencer Steuerliche Pflichten


Influencer im Fokus der Finanzämter

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat in einer aktuellen Querschnittsuntersuchung massive Defizite bei der steuerlichen Erfassung und Prüfung professioneller Influencer festgestellt. Für Steuerberater, Mandanten und Behörden ergibt sich daraus akuter Handlungsbedarf.

Wer ist Influencer – und warum ist das steuerlich relevant?

Influencer produzieren Inhalte auf Social-Media-Plattformen und monetarisieren diese u.a. durch Werbung, Abonnements, Produktplatzierungen, Affiliate-Links oder Geschenke von Followern. Auch wenn die Formate und Plattformen vielfältig sind – von Instagram und TikTok über Twitch bis OnlyFans – gilt: Wer Einkünfte erzielt, ist steuerlich verpflichtet, diese korrekt zu erklären.

Bereits 2023 belief sich der Umsatz mit Influencer-Werbung in Deutschland auf über 600 Millionen Euro. Prognosen zufolge wird 2027 die Milliardengrenze überschritten. Umso wichtiger ist eine rechtssichere und vollständige steuerliche Erfassung.

Zentrale Feststellungen des ORH

Der ORH prüfte 266 Influencerfälle aus den Jahren 2019 bis 2021 und stellte u.a. folgende Defizite fest:

  • Verzögerte oder fehlende Gewerbeanmeldung: In vielen Fällen wurde die Tätigkeit erst nachträglich oder gar nicht angezeigt.
  • Unvollständige Angaben: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) enthielt keine Pflichtfelder zum Internetauftritt.
  • Mangelhafte Mitwirkung: Steuerpflichtige reichten häufig keine vollständigen Unterlagen ein oder verzögerten die Bearbeitung.
  • Schwierige Prüfungslage: Einflussreiche Influencer mit hohen Einnahmen blieben häufig ungeprüft – teils wegen mangelnder Erfahrung, teils wegen fehlender Plattformdaten.
  • Unklare Einnahmenquellen: Virtuelle Währungen, Sachzuwendungen und informelle Vertragsverhältnisse erschwerten die Ermittlung der tatsächlichen Einkünfte.
  • Fehlende Auskunftsersuchen: Trotz der Möglichkeit, bei Plattformen gezielt Informationen anzufordern (§ 93 AO), wurden diese Instrumente bislang kaum genutzt.

Empfehlungen des ORH

Der ORH fordert eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verbesserung der Besteuerungspraxis:

  1. Erweiterung des FsE um Pflichtangaben zu Plattformen, Künstlernamen, Kooperationspartnern und Einnahmearten.
  2. Automatisierte Fragebögen für Influencer zur laufenden Aktualisierung der Tätigkeitsinformationen.
  3. Regelmäßige Sammelauskunftsersuchen an Plattformbetreiber – insbesondere bei Verdacht auf nicht erfasste Einkünfte.
  4. Stärkung von Betriebsprüfungen bei Werbepartnern, um Kontrollmaterial zu gewinnen.
  5. Zentralisierung von Expertise, z. B. durch Nutzung der Taskforce für Online-Recherchen im Landesamt für Steuern.

Was bedeutet das für Steuerberater?

Influencer sind längst kein steuerliches Randphänomen mehr. Steuerberater sollten:

  • Influencer-Mandanten frühzeitig auf ihre Anzeigepflichten und steuerliche Transparenz hinweisen.
  • Einnahmequellen systematisch erfassen – inkl. Plattform, Zahlungsmodell und Sachzuwendungen.
  • Betriebsausgaben sauber abgrenzen – insbesondere bei Reisen, Kleidung oder Technik.
  • Bei ausbleibender Mitwirkung auf mögliche Schätzungen und Ermittlungen durch das Finanzamt hinweisen.
  • Auf grenzüberschreitende Sachverhalte achten – etwa durch Auslandswohnsitze oder Plattformanbieter im Ausland.

Fazit: Einflussreich sein heißt auch steuerlich verantwortlich handeln

Professionelle Social-Media-Akteure erzielen oft erhebliche Einkünfte – tragen aber nicht immer im gleichen Maße ihre steuerlichen Pflichten. Die Steuerverwaltung zieht nun Konsequenzen. Für Influencer und ihre steuerlichen Berater ist es wichtiger denn je, die steuerliche Erfassung korrekt und vollständig sicherzustellen. Wer sich rechtzeitig professionell aufstellt, vermeidet unangenehme Nachfragen, Schätzungen – oder gar Außenprüfungen.


Wenn Sie Fragen zur Besteuerung von Influencern oder zur steuerlichen Bewertung digitaler Geschäftsmodelle haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.