Besteuerung international tätiger Freiberufler-Personengesellschaften nach dem DBA-USA

Das deutsche Steuerrecht und seine Anwendung auf international tätige Personengesellschaften werfen oft komplexe Fragen auf. Ein besonders interessanter Fall ist das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Dezember 2023 (Az. I R 42/20), das am 2. Mai 2024 veröffentlicht wurde und die steuerliche Behandlung von Vergütungen aus der Beteiligung an einer in den USA ansässigen Rechtsanwaltsgesellschaft betrifft.

Der Sachverhalt

Die Kläger waren Partner der X-LLP, einer international tätigen Rechtsanwaltsgesellschaft mit Hauptsitz und Geschäftsleitung in den USA. Die LLP erwirtschaftete den Großteil ihres Gewinns in den USA, unterhielt jedoch auch Betriebsstätten in anderen Ländern, darunter Deutschland. Die Kläger waren überwiegend in der deutschen Betriebsstätte tätig.

Interne Gewinnverteilung und Besteuerungsgrundlagen

Die Partner der LLP hatten einen vertraglich festgelegten Anspruch auf einen Anteil am weltweiten Gesamtgewinn. Dieser Gewinn wurde gemäß dem Betriebsstättenprinzip auf die jeweiligen Länder aufgeteilt und den Partnern entsprechend zugewiesen. Die Vergütungen der Kläger umfassten auch „guaranteed payments“ (GP), vorab geleistete Abschlagszahlungen, die später mit den tatsächlichen Gewinnanteilen verrechnet wurden.

Steuerrechtliche Behandlung und Streit

Die LLP erklärte bestimmte Einkünfte in der Feststellungserklärung als nach dem DBA-USA steuerfrei, jedoch unter Progressionsvorbehalt. Nach einer Außenprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass auch die Anteile der GP, die der US-Betriebsstätte zuzuordnen waren, in Deutschland steuerpflichtig seien. Daraufhin änderte die LLP ihre Feststellungserklärung und minderte die als steuerfrei erklärten Einkünfte entsprechend.

Gerichtsentscheidungen

Die erste Instanz gab der Klage der LLP statt, was der BFH bestätigte. Die Richter stellten klar, dass die Vergütungen im Rahmen des DBA-USA freizustellen waren und nur dem Progressionsvorbehalt unterlagen. Sie betonten, dass die Voraussetzungen für einen Rückfall des Besteuerungsrechts nicht erfüllt waren.

Auslegung des DBA und rechtliche Grundlagen

Der BFH wies darauf hin, dass DBA grundsätzlich statisch und nicht dynamisch zu interpretieren sind. Ein Wechsel von der Freistellung zur Anrechnungsmethode, der sogenannte „switch-over“ nach Art. 23 Abs. 4 Buchst. b Variante 3 des DBA-USA, scheidet aus, wenn das innerstaatliche Recht der USA die Nichtbesteuerung nur für einen Teilbetrag des einheitlichen Gewinnanteils vorsieht, sofern die Partner nicht persönlich in den USA tätig waren.

Fazit

Das Urteil des BFH vom 5. Dezember 2023 bietet wichtige Erkenntnisse für die steuerliche Behandlung von international tätigen Freiberufler-Personengesellschaften unter dem DBA-USA. Es verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der jeweiligen Betriebsstättenzuordnung und der damit verbundenen steuerlichen Implikationen. Dies ist besonders relevant für Berufsträger, die international agieren und komplexen internationalen Steuerregelungen unterliegen.