Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2023

Das BMF-Schreiben gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 Bewertungsgesetz (BewG) für Stichtage ab 1. Januar 2023 berechnet wird.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 7 – S-3104 / 19 / 10001 :008 vom 14.11.2022