BFH: Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung ist unzulässig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 26. Juli 2023 entschieden, dass ein Antrag auf Terminaufhebung wegen eines kurzfristigen Ausfalls eines geplanten Flugs nicht zulässig ist, wenn der Prozessbevollmächtigte der Möglichkeit der Video-Zuschaltung zur mündlichen Verhandlung nicht widerspricht.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Prozessbevollmächtigte des Klägers einen Antrag auf Terminaufhebung gestellt, da sein Flug kurzfristig ausgefallen war. Er machte geltend, dass er aufgrund des Ausfalls des Flugs nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen könne. Das Finanzgericht hat den Antrag auf Terminaufhebung zurückgewiesen.

Der BFH hat die Entscheidung des Finanzgerichts bestätigt. Er hat festgestellt, dass ein Antrag auf Terminaufhebung nur dann zulässig ist, wenn der Prozessbevollmächtigte darlegt und glaubhaft macht, dass er kein alternatives Verkehrsmittel nutzen konnte und es ihm zudem zudem möglich gewesen wäre, an der mündlichen Verhandlung durch Video-Zuschaltung teilzunehmen.

Im vorliegenden Fall hat der Prozessbevollmächtigte weder dargelegt noch glaubhaft gemacht, dass er kein alternatives Verkehrsmittel nutzen konnte. Er hat zudem nicht ausgeschlossen, dass er an der mündlichen Verhandlung durch Video-Zuschaltung hätte teilnehmen können.

Fazit

Ein Antrag auf Terminaufhebung wegen eines kurzfristigen Ausfalls eines geplanten Flugs ist nur dann zulässig, wenn der Prozessbevollmächtigte darlegt und glaubhaft macht, dass er kein alternatives Verkehrsmittel nutzen konnte und es ihm zudem zudem möglich gewesen wäre, an der mündlichen Verhandlung durch Video-Zuschaltung teilzunehmen.

Auswirkungen der Entscheidung:

Die Entscheidung des BFH bedeutet, dass Prozessbevollmächtigte bei der Antragstellung auf Terminaufhebung besondere Sorgfalt walten lassen müssen. Sie sollten sich vor Antragstellung vergewissern, dass sie entweder an der mündlichen Verhandlung persönlich teilnehmen können oder aber durch Video-Zuschaltung.