BFH, Urteil IV R 5/15 vom 21.05.2018
Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR.
Quelle: BFH
IV R 5/15 – Keine Abfärbung bei Verlusten – Betriebsaufspaltung – Gewinnerzielungsabsicht eines Besitzunternehmens
Steuern & Recht vom Steuerberater M. Schröder Berlin