BFH kündigt Verkündungstermin zur Grundsteuer „Bundesmodell“ an

Entscheidungen in drei Revisionsverfahren am 10. Dezember 2025 erwartet

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bekanntgegeben, dass der II. Senat am 10. Dezember 2025 ab 9 Uhr seine Entscheidungen in gleich drei Revisionsverfahren zur Grundsteuer nach dem Bundesmodell verkünden wird. Die Ergebnisse werden bundesweit mit großer Spannung erwartet – insbesondere von Grundstückseigentümern, Kommunen und Steuerberatern.

Betroffen sind die Verfahren:

  • II R 25/24
  • II R 31/24
  • II R 3/25

Die Entscheidungen könnten wesentliche Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des vom Bund vorgesehenen Bewertungsmodells haben und künftig Einfluss auf mögliche Korrekturen, Anpassungen oder gar ein erneutes Reformverfahren nehmen.


Öffentliche Sitzung – Anmeldung erforderlich

Die Verkündung findet im Rahmen einer öffentlichen Sitzung statt. Eine Teilnahme ist möglich, jedoch ausschließlich nach vorheriger Anmeldung über die Website des BFH:

👉 https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/

Dort stehen auch Details zum Ablauf bereit.

Getrennte Anmeldewege:

  • Für Besucher und Interessierte: Teaser „Für Besucher/innen“
  • Für Medienvertreter: Teaser „Für Medienvertreter/innen“

Mediale Berichterstattung erlaubt

Der BFH hat darüber hinaus Ton-, Film- und Fernsehaufnahmen gemäß § 52 FGO i. V. m. § 169 Abs. 3 GVG zugelassen. Es ist daher mit einer breiten Berichterstattung zu rechnen.


Bedeutung für die Praxis

Die anstehenden Entscheidungen sind von erheblicher Relevanz:

  • mögliche Auswirkungen auf hunderttausende Grundsteuerwertbescheide,
  • Klärung entscheidender Rechtsfragen zur Bewertung nach dem Bundesmodell,
  • Bedeutung für laufende Einspruchs- und Klageverfahren,
  • Orientierung für Länder, die eigene Modelle nutzen,
  • potenzielle Anpassungsnotwendigkeiten für die Zukunft.

Sobald die Entscheidungen veröffentlicht sind, bereiten wir eine umfassende Analyse der Urteile auf – einschließlich Handlungsempfehlungen für Eigentümer, Steuerpflichtige und Kommunen.


Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 76/25 vom 12.11.2025