Entscheidungen in drei Revisionsverfahren am 10. Dezember 2025 erwartet
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bekanntgegeben, dass der II. Senat am 10. Dezember 2025 ab 9 Uhr seine Entscheidungen in gleich drei Revisionsverfahren zur Grundsteuer nach dem Bundesmodell verkünden wird. Die Ergebnisse werden bundesweit mit großer Spannung erwartet – insbesondere von Grundstückseigentümern, Kommunen und Steuerberatern.
Betroffen sind die Verfahren:
- II R 25/24
- II R 31/24
- II R 3/25
Die Entscheidungen könnten wesentliche Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des vom Bund vorgesehenen Bewertungsmodells haben und künftig Einfluss auf mögliche Korrekturen, Anpassungen oder gar ein erneutes Reformverfahren nehmen.
Öffentliche Sitzung – Anmeldung erforderlich
Die Verkündung findet im Rahmen einer öffentlichen Sitzung statt. Eine Teilnahme ist möglich, jedoch ausschließlich nach vorheriger Anmeldung über die Website des BFH:
👉 https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/
Dort stehen auch Details zum Ablauf bereit.
Getrennte Anmeldewege:
- Für Besucher und Interessierte: Teaser „Für Besucher/innen“
- Für Medienvertreter: Teaser „Für Medienvertreter/innen“
Mediale Berichterstattung erlaubt
Der BFH hat darüber hinaus Ton-, Film- und Fernsehaufnahmen gemäß § 52 FGO i. V. m. § 169 Abs. 3 GVG zugelassen. Es ist daher mit einer breiten Berichterstattung zu rechnen.
Bedeutung für die Praxis
Die anstehenden Entscheidungen sind von erheblicher Relevanz:
- mögliche Auswirkungen auf hunderttausende Grundsteuerwertbescheide,
- Klärung entscheidender Rechtsfragen zur Bewertung nach dem Bundesmodell,
- Bedeutung für laufende Einspruchs- und Klageverfahren,
- Orientierung für Länder, die eigene Modelle nutzen,
- potenzielle Anpassungsnotwendigkeiten für die Zukunft.
Sobald die Entscheidungen veröffentlicht sind, bereiten wir eine umfassende Analyse der Urteile auf – einschließlich Handlungsempfehlungen für Eigentümer, Steuerpflichtige und Kommunen.
Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 76/25 vom 12.11.2025