BFH: Nutzung einer Wohnung durch die (Schwieger-)Mutter ist nicht steuerbegünstigt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 14. November 2023 (Aktenzeichen IX R 13/23) eine wichtige Entscheidung hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Überlassung einer Immobilie an Familienangehörige getroffen. In diesem speziellen Fall ging es um ein Ehepaar, das eine ihnen gehörende Wohnung an die (Schwieger-)Mutter überließ und nach deren Ableben die Wohnung veräußerte. Sie beanspruchten für den erzielten Gewinn aus dem Verkauf eine Steuerbefreiung aufgrund einer vermeintlichen Selbstnutzung der Immobilie.

Der BFH stellte jedoch klar, dass eine solche Steuerbefreiung in diesem Fall nicht anwendbar ist. Laut § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken grundsätzlich steuerpflichtig, wenn der Erwerb und der Verkauf der Immobilie innerhalb von zehn Jahren erfolgen. Eine Ausnahme von dieser Regelung, die eine Befreiung von der Steuer vorsieht, gilt nur für Fälle, in denen die Immobilie vom Steuerpflichtigen selbst oder von einem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind genutzt wird.

Die Überlassung der Wohnung an die (Schwieger-)Mutter fällt nicht unter diese Ausnahmeregelung, da dies nicht als Selbstnutzung im Sinne des Gesetzes angesehen wird. Daher wurde der vom Ehepaar geltend gemachte Anspruch auf Steuerbefreiung für den Verkaufsgewinn abgelehnt.

Dieses Urteil hat wichtige Implikationen für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen und unterstreicht die Bedeutung der genauen Kenntnis der steuerlichen Regelungen bei der Überlassung von Immobilien an Familienangehörige.

Quelle: Bundesfinanzhof