BFH: Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. November 2023 (VI R 15/21) befasst sich mit der Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Sachzuwendungen, die im Rahmen der unentgeltlichen Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer erfolgen. Der BFH bestätigt, dass solche Sachzuwendungen unter die Regelung des § 37b EStG fallen und somit pauschal besteuert werden können. Wichtig ist dabei, dass die Pauschalierung nur für die tatsächlich überlassenen Plätze angewendet werden darf und Leerplätze nicht berücksichtigt werden dürfen.

Wesentliche Entscheidungspunkte:

  1. Sachzuwendungen im Rahmen von VIP-Logen: Die unentgeltliche Überlassung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer stellt eine Sachzuwendung dar, die nach § 37b EStG pauschal besteuert werden kann.
  2. Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer: Die Bemessungsgrundlage für die Pauschalierung der Einkommensteuer umfasst die Aufwendungen des Steuerpflichtigen einschließlich Umsatzsteuer, die direkt der Zuwendung zuzuordnen sind. Leerplätze und nicht genutzte Veranstaltungen sind dabei nicht zu berücksichtigen.
  3. Ermittlung der Aufwendungen: Die Aufwendungen für die überlassenen Plätze können im Wege sachgerechter Schätzung ermittelt werden. Dabei ist auch der Werbeanteil, der auf die Zuwendung entfällt, entsprechend zu berücksichtigen.

Bedeutung für die Praxis:

Das Urteil klärt wichtige Fragen zur Anwendung des § 37b EStG bei der unentgeltlichen Überlassung von VIP-Logenplätzen. Unternehmen, die solche Zuwendungen anbieten, erhalten damit eine klare Richtlinie, wie die Pauschalierung der Einkommensteuer korrekt durchzuführen ist. Insbesondere die Entscheidung, dass Leerplätze nicht in die Bemessungsgrundlage einfließen, ist von praktischer Relevanz. Zudem unterstreicht das Urteil die Möglichkeit, die Aufwendungen für die Zuwendungen schätzungsweise zu ermitteln, was in der Praxis häufig erforderlich sein wird.

Fazit:

Das Urteil des BFH vom 23. November 2023 (VI R 15/21) bietet Unternehmen, die VIP-Logen für geschäftliche Zwecke nutzen, wichtige Orientierung für die steuerliche Behandlung solcher Sachzuwendungen. Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG erleichtert die steuerliche Abwicklung und bietet eine Vereinfachung im Vergleich zur individuellen Besteuerung jedes einzelnen Vorteils. Unternehmen sollten die Kriterien und Vorgaben des Urteils beachten, um die Pauschalierung korrekt anzuwenden und steuerliche Risiken zu minimieren.