BFH: Steuerfreiheit der Veräußerung von Nachlassvermögen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem richtungsweisenden Urteil vom 26. September 2023 (Az. IX R 13/22) entschieden, dass die Veräußerung von Nachlassvermögen, das zu einer Erbengemeinschaft gehört, nicht der Einkommensteuer unterliegt. Dies gilt insbesondere, wenn zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde.

Im zugrunde liegenden Fall war der Steuerpflichtige Teil einer Erbengemeinschaft, zu deren Vermögen auch Immobilien gehörten. Der Steuerpflichtige erwarb die Anteile der anderen Miterben an der Erbengemeinschaft und veräußerte anschließend diese Immobilien. Das Finanzamt behandelte den Verkauf gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als privates Veräußerungsgeschäft und besteuerte ihn entsprechend.

Der BFH widersprach dieser Auffassung. Für die Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft sei es erforderlich, dass das veräußerte Vermögen zuvor angeschafft worden sei. Dies treffe im Falle des Kaufs von Anteilen an einer Erbengemeinschaft bezüglich des zum Nachlass gehörenden Vermögens nicht zu. Mit dieser Entscheidung änderte der BFH seine bisherige Rechtsprechung und trat der Auffassung der Finanzverwaltung entgegen.

Diese Entscheidung des BFH hat bedeutende Auswirkungen für Erbengemeinschaften und deren Mitglieder, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Immobilienveräußerungen innerhalb einer Erbengemeinschaft.

Quelle: Bundesfinanzhof