BFH, Urteil IV R 15/20 vom 27.07.2023: Anwendung des Halbabzugsverbots im Fall der Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes

Im Urteil IV R 15/20 vom 27.07.2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Halbabzugsverbot des § 10d Abs. 1 Satz 2 EStG auch bei der Korrektur eines fehlerhaft vorgenommenen Bilanzansatzes Anwendung findet.

Im Streitfall hatte ein Steuerpflichtiger in seiner Bilanz für das Jahr 2015 einen fehlerhaften Bilanzansatz für eine Forderung vorgenommen. Der Steuerpflichtige hatte die Forderung mit einem Wert von 100.000 EUR ausgewiesen, obwohl sie tatsächlich nur einen Wert von 50.000 EUR hatte. Im Jahr 2016 korrigierte der Steuerpflichtige den Bilanzansatz und setzte die Forderung mit dem tatsächlichen Wert von 50.000 EUR an.

Das Finanzamt setzte für das Jahr 2015 eine Steuervorauszahlung in Höhe von 15.000 EUR fest. Das Finanzamt begründete die Steuervorauszahlung damit, dass der Steuerpflichtige im Jahr 2015 einen Gewinn in Höhe von 50.000 EUR erzielt habe, der durch die Korrektur des Bilanzansatzes im Jahr 2016 gemindert worden sei.

Der Steuerpflichtige klagte gegen die Steuervorauszahlung. Er vertrat die Auffassung, dass das Halbabzugsverbot nicht anwendbar sei, da die Korrektur des Bilanzansatzes nicht zu einer tatsächlichen Gewinnminderung geführt habe.

Der BFH hat die Klage des Steuerpflichtigen abgewiesen. Der BFH hat entschieden, dass das Halbabzugsverbot auch bei der Korrektur eines fehlerhaft vorgenommenen Bilanzansatzes Anwendung findet.

Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass das Halbabzugsverbot eine gesetzgeberische Wertung sei, die auch bei der Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes zu berücksichtigen sei. Das Halbabzugsverbot soll verhindern, dass Steuerpflichtige durch die Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes einen zu großen Steuervorteil erzielen.

Die Entscheidung des BFH ist ein wichtiger Schritt zur Rechtssicherheit für die Finanzverwaltung. Die Entscheidung des BFH stellt klar, dass das Halbabzugsverbot auch bei der Korrektur eines fehlerhaft vorgenommenen Bilanzansatzes Anwendung findet.

Auswirkungen der Entscheidung

Die Entscheidung des BFH hat erhebliche Auswirkungen für Steuerpflichtige. Steuerpflichtige, die einen fehlerhaften Bilanzansatz vornehmen, müssen damit rechnen, dass das Finanzamt das Halbabzugsverbot anwendet.

Die Entscheidung des BFH bedeutet, dass Steuerpflichtige, die einen fehlerhaften Bilanzansatz vornehmen, bei der Korrektur des Bilanzansatzes einen Steuernachteil in Höhe von 50 % des Korrekturbetrags hinnehmen müssen.

Steuerpflichtige sollten daher bei der Aufstellung ihrer Bilanzen sorgfältig vorgehen, um fehlerhafte Bilanzansätze zu vermeiden.