BFH: Zahlung des Gesellschafter-Erben an den Nachlassinsolvenzverwalter zur Freigabe eines Kommanditanteils


In seinem Urteil vom 27. Juli 2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Zahlung des Gesellschafter-Erben an den Nachlassinsolvenzverwalter zur Freigabe eines Kommanditanteils nicht als Sonderbetriebsausgabe abziehbar ist.

Im zugrundeliegenden Fall war die Klägerin eine Kommanditistin einer Personengesellschaft. Die Gesellschafterin war verstorben und der Nachlass war insolvent. Der Insolvenzverwalter forderte die Klägerin auf, eine Zahlung von 50.000 Euro zu leisten, um den Kommanditanteil freizugeben. Die Klägerin machte diese Zahlung als Sonderbetriebsausgabe geltend.

Das Finanzamt hatte die Zahlung nicht als Sonderbetriebsausgabe anerkannt. Es argumentierte, dass die Zahlung nicht durch das Beteiligungsverhältnis veranlasst sei.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte die Entscheidung des Finanzamtes bestätigt.

Der BFH hat die Entscheidung des Finanzgerichts bestätigt. Er argumentierte, dass die Zahlung nicht durch das Beteiligungsverhältnis veranlasst sei. Die Zahlung diente nicht dazu, die Beteiligung an der Personengesellschaft zu erhalten oder zu stärken. Vielmehr diente die Zahlung dazu, die mit der Nachlassinsolvenz verbundenen Einschränkungen zu beseitigen.

Die Entscheidung des BFH ist eine wichtige Klarstellung für die Praxis. Sie bedeutet, dass Zahlungen des Gesellschafter-Erben an den Nachlassinsolvenzverwalter zur Freigabe eines Kommanditanteils nicht als Sonderbetriebsausgabe abziehbar sind.

Die Entscheidung ist auch aus verfassungsrechtlicher Sicht zu begrüßen. Sie trägt dazu bei, dass die Gleichbehandlung von Gesellschafter-Erben und anderen Steuerpflichtigen gewährleistet wird.