Bieten Sie Ihren Minijobbern das 49-Euro-Ticket steuerfrei an

In einem spannenden Schritt zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs und zur Steigerung der Attraktivität von Arbeitsplätzen fragen viele Arbeitgeber, ob das neu eingeführte 49-Euro-Ticket auch für Minijobber angeboten werden kann, ohne deren Gehaltsgrenze von 538 Euro zu überschreiten. Die Antwort darauf ist ebenso erfreulich wie praktisch.

Vorteile des 49-Euro-Tickets für Arbeitgeber und Minijobber

Steuerfreie Sachbezüge: Das 49-Euro-Ticket stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit dar, Ihren Mitarbeitern über den gewöhnlichen Lohn hinaus einen zusätzlichen Wert zu bieten. Die Übernahme der Kosten für das Ticket zählt als Betriebsausgabe für Sie und löst keine weiteren Steuern oder Sozialabgaben aus. Für Minijobber hat dies den entscheidenden Vorteil, dass diese 49 Euro nicht auf den Maximalverdienst von 538 Euro angerechnet werden. Somit bleibt der Verdienst Ihres Minijobbers innerhalb der steuerfreien Grenzen, während er oder sie dennoch den Nutzen eines weitreichenden Mobilitätsangebots genießt.

Unbeeinflusst von der Verdienstgrenze: Minijobber, die bereits an der Grenze ihres zulässigen Einkommens arbeiten, können das Ticket erhalten, ohne dass dies ihre Einkommensgrenze beeinflusst. Das Ticket wird als lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug gewertet und beeinträchtigt daher nicht den Status des Minijobbers.

Kombination mit anderen Sachleistungen

Ein weiterer Pluspunkt ist die Möglichkeit, das 49-Euro-Ticket zusätzlich zu anderen Sachleistungen anzubieten, die bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Monat ebenfalls steuerfrei bleiben. Diese Regelung ermöglicht es Arbeitgebern, das Ticket neben anderen beliebten Sachbezügen wie Tankgutscheinen anzubieten, ohne dabei steuerliche Freigrenzen zu überschreiten.

Organisation der Kostenübernahme

Die einfachste Methode für Arbeitgeber, die Kostenübernahme zu regeln, besteht darin, dass die Mitarbeiter das Ticket selbst erwerben und dann eine Erstattung erhalten. Für die Erstattung benötigen Sie lediglich die Rechnung des Mitarbeiters, die Sie zu Ihren Lohnunterlagen nehmen.

Fazit

Das 49-Euro-Ticket nicht nur als Anreiz für bestehende Mitarbeiter, sondern auch als attraktives Extra bei der Suche nach neuen Minijobbern zu nutzen, kann Ihre Position als Arbeitgeber stärken. Es fördert zudem die Nutzung des öffentlichen Verkehrs und unterstützt eine umweltfreundlichere Mobilität. Mit diesem Angebot schaffen Sie einen Mehrwert für Ihre Belegschaft und unterstreichen Ihr Engagement für nachhaltige Mitarbeiterbenefits.