Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder

Der BFH hat mit Urteil I R 33/11 vom 9. Januar 2013 umfassend zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder Stellung genommen. Das diesen Grundsätzen zum Teil entgegenstehende BMF-Schreiben vom 13. Juni 2005 (BStBl I S. 715) wird aufgehoben.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF, Schreiben IV C 6 – S-2133 / 13 / 10002 vom 19.02.2019