BMF bestätigt Gewerbesteuerfreiheit der PartGmbB

Zur steuerrechtlichen Behandlung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder der WPK mit Schreiben v. 28.10.2013 mitgeteilt, dass für die PartGmbB keine Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform besteht. 


Das BMF teilte der WPK Folgendes mit:

  • „Eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist – wie die Partnerschaftsgesellschaft – eine Personengesellschaft, sodass keine Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform besteht. Die Annahme einer Gewerblichkeit nach § 15 Abs. 3 EStG bleibt unberührt. Auch die Beteiligung einer berufsfremden Person führt zur Gewerblichkeit der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.“
  • Mit dem Begriff „berufsfremde Person“ stellt das BMF in diesem Zusammenhang auf solche Personen ab, die keine freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 2 EStG ausüben. Solche Personen sind allerdings bereits nach § 1 PartGG von der Beteiligung an einer PartG(mbB) ausgeschlossen.

Quelle: WPK online