BSG: Warum freiwillig versicherte Rentner höhere Krankenkassenbeiträge zahlen müssen

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hat für Aufsehen gesorgt. Es geht um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner und die Frage, warum freiwillig versicherte Rentner schlechter gestellt werden als pflichtversicherte.

Worum geht es?

Seit 2020 gibt es für Rentner einen Freibetrag auf ihre Betriebsrenten, bevor Krankenkassenbeiträge fällig werden. Dieser Freibetrag gilt jedoch nicht für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner. Das bedeutet, dass diese Rentner auf ihre gesamten Einkünfte Krankenkassenbeiträge zahlen müssen, während pflichtversicherte Rentner einen Teil ihrer Betriebsrente steuerfrei erhalten.

Das Urteil des BSG

Das BSG hat nun entschieden, dass diese Ungleichbehandlung rechtens ist (Az.: B 12 KR 9/23 R). Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Unterscheidung zwischen freiwillig und pflichtversicherten Rentnern „unter dem Gesichtspunkt der Systemtreue“ gerechtfertigt sei.

Was bedeutet das für Rentner?

  • Pflichtversicherte Rentner: Profitieren weiterhin vom Freibetrag auf ihre Betriebsrenten.
  • Freiwillig versicherte Rentner: Müssen weiterhin auf ihre gesamten Einkünfte Krankenkassenbeiträge zahlen.

Warum diese Unterscheidung?

Das BSG argumentiert, dass pflichtversicherte Rentner, die über einen längeren Zeitraum in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt haben, eine Art „Systemtreue“ aufweisen, die bei freiwillig versicherten Rentnern nicht gegeben ist. Diese „Systemtreue“ rechtfertigt laut BSG die unterschiedliche Behandlung bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge.

Kritik am Urteil

Das Urteil des BSG hat Kritik hervorgerufen. Kritiker bemängeln, dass es keine sachlichen Gründe für die Ungleichbehandlung von freiwillig und pflichtversicherten Rentnern gebe. Sie argumentieren, dass der Gesetzgeber eigentlich eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge und eine Beitragsentlastung aller Betriebsrentner erreichen wollte.

Was können Betroffene tun?

Betroffene, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und sich durch das Urteil benachteiligt fühlen, sollten sich beraten lassen. Es besteht möglicherweise die Möglichkeit, gegen den Beitragsbescheid der Krankenkasse Widerspruch einzulegen.

Fazit

Das Urteil des BSG ist ein komplexes Thema mit weitreichenden Folgen für Rentner. Es zeigt, wie wichtig es ist, sich mit den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung auseinanderzusetzen und seine individuelle Situation zu prüfen.