BSI TR-03116-5: Neue Kryptographische Vorgaben für Kassensysteme ab 2025

Veröffentlicht am 10. Juli 2025
Kategorie: KassenSichV, Kassensysteme, Digitalisierung, BSI-Richtlinien

Mit Schreiben vom 10.07.2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über eine wichtige Aktualisierung der technischen Anforderungen an Kassensysteme informiert: Die Technische Richtlinie BSI TR-03116 Teil 5 wurde überarbeitet und ist ab sofort in neuer Fassung gültig. Steuerpflichtige, Kassensystemanbieter und Steuerberater sollten die neuen kryptographischen Vorgaben für die Secure Element API kennen und beachten.


🔍 Was ist die BSI TR-03116-5?

Die Technische Richtlinie BSI TR-03116-5 wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) veröffentlicht und legt konkrete technische Anforderungen fest an:

  • Sicherheitsmodul
  • Speichermedium
  • Einheitliche digitale Schnittstelle (TSE)
  • Verwendung der Secure Element API

Diese Vorgaben betreffen alle Unternehmen mit elektronischen Aufzeichnungssystemen (z. B. Registrierkassen, POS-Systeme), die eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden müssen.


📑 Was ändert sich konkret?

Die neue Fassung „BSI TR-03116-5 – Anwendungen der Secure Element API, Stand 2025“ ersetzt in Teilen die bisher gültige Version aus 2023. Das BMF-Schreiben vom 29. Juni 2023 (BStBl I S. 1075) wird daher teilweise aufgehoben.

Neu geregelt wurden unter anderem:

  • Erweiterte Sicherheitsanforderungen an die Kommunikation zwischen Kasse und Sicherheitsmodul
  • Technische Standards für die Integrität und Authentizität der aufgezeichneten Daten
  • Konkrete Vorgaben zur Nutzung der Secure Element API im Zusammenspiel mit Hard- und Softwarekomponenten der TSE

👉 Die aktuelle Technische Richtlinie ist auf der Website des BSI abrufbar:
Jetzt herunterladen (PDF)


⚖️ Relevanz für Unternehmen und Steuerberater

Für Unternehmen mit elektronischer Kasse:

  • Handlungsbedarf prüfen: Besteht Aktualisierungsbedarf für Ihre Kassensoftware oder Ihre TSE-Hardware?
  • Zertifizierte Systeme einsetzen: Nur Anbieter, deren Systeme den neuen Anforderungen entsprechen, dürfen weiterhin verwendet werden.
  • IT-Dienstleister oder Kassenanbieter kontaktieren, um Kompatibilität sicherzustellen.

Für Steuerberater:

  • Mandanten informieren, insbesondere solche mit digitalen Kassensystemen im Handel oder Gastgewerbe.
  • Verfahrensdokumentation zur Kassenführung aktualisieren lassen (GoBD-Konformität).
  • Bei Betriebsprüfungen auf Einhaltung der neuen Richtlinien achten.

🛠️ Technische Umsetzung: Was Anbieter jetzt tun sollten

Kassensystemanbieter und Entwickler müssen sicherstellen, dass:

  • Ihre TSE-Lösungen mit der aktuellen TR-03116-5 (Stand 2025) konform sind.
  • Die Secure Element API technisch korrekt implementiert ist.
  • Alle Änderungen im Rahmen der BSI-Zertifizierung dokumentiert und nachgewiesen werden können.

📌 Fazit: Richtlinienänderung ernst nehmen

Die neue Technische Richtlinie BSI TR-03116-5 betrifft alle Unternehmen mit Kassenpflicht, unabhängig von Branche oder Umsatzgröße. Die konsequente Umsetzung ist nicht nur Voraussetzung für die Einhaltung der KassenSichV, sondern auch entscheidend für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.


Sie sind unsicher, ob Ihre Kasse den neuen Anforderungen entspricht?

Wir beraten Sie gerne zu den Auswirkungen der neuen BSI-Richtlinie auf Ihre Kassenführung, prüfen Ihre Verfahrensdokumentation und unterstützen bei der steuerlichen Umsetzung.

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