BSI TR-03116-5: Neue Kryptographische Vorgaben für Kassensysteme ab 2025

Veröffentlicht am 10. Juli 2025
Kategorie: KassenSichV, Kassensysteme, Digitalisierung, BSI-Richtlinien

Mit Schreiben vom 10.07.2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über eine wichtige Aktualisierung der technischen Anforderungen an Kassensysteme informiert: Die Technische Richtlinie BSI TR-03116 Teil 5 wurde überarbeitet und ist ab sofort in neuer Fassung gültig. Steuerpflichtige, Kassensystemanbieter und Steuerberater sollten die neuen kryptographischen Vorgaben für die Secure Element API kennen und beachten.


🔍 Was ist die BSI TR-03116-5?

Die Technische Richtlinie BSI TR-03116-5 wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) veröffentlicht und legt konkrete technische Anforderungen fest an:

  • Sicherheitsmodul
  • Speichermedium
  • Einheitliche digitale Schnittstelle (TSE)
  • Verwendung der Secure Element API

Diese Vorgaben betreffen alle Unternehmen mit elektronischen Aufzeichnungssystemen (z. B. Registrierkassen, POS-Systeme), die eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden müssen.


📑 Was ändert sich konkret?

Die neue Fassung „BSI TR-03116-5 – Anwendungen der Secure Element API, Stand 2025“ ersetzt in Teilen die bisher gültige Version aus 2023. Das BMF-Schreiben vom 29. Juni 2023 (BStBl I S. 1075) wird daher teilweise aufgehoben.

Neu geregelt wurden unter anderem:

  • Erweiterte Sicherheitsanforderungen an die Kommunikation zwischen Kasse und Sicherheitsmodul
  • Technische Standards für die Integrität und Authentizität der aufgezeichneten Daten
  • Konkrete Vorgaben zur Nutzung der Secure Element API im Zusammenspiel mit Hard- und Softwarekomponenten der TSE

👉 Die aktuelle Technische Richtlinie ist auf der Website des BSI abrufbar:
Jetzt herunterladen (PDF)


⚖️ Relevanz für Unternehmen und Steuerberater

Für Unternehmen mit elektronischer Kasse:

  • Handlungsbedarf prüfen: Besteht Aktualisierungsbedarf für Ihre Kassensoftware oder Ihre TSE-Hardware?
  • Zertifizierte Systeme einsetzen: Nur Anbieter, deren Systeme den neuen Anforderungen entsprechen, dürfen weiterhin verwendet werden.
  • IT-Dienstleister oder Kassenanbieter kontaktieren, um Kompatibilität sicherzustellen.

Für Steuerberater:

  • Mandanten informieren, insbesondere solche mit digitalen Kassensystemen im Handel oder Gastgewerbe.
  • Verfahrensdokumentation zur Kassenführung aktualisieren lassen (GoBD-Konformität).
  • Bei Betriebsprüfungen auf Einhaltung der neuen Richtlinien achten.

🛠️ Technische Umsetzung: Was Anbieter jetzt tun sollten

Kassensystemanbieter und Entwickler müssen sicherstellen, dass:

  • Ihre TSE-Lösungen mit der aktuellen TR-03116-5 (Stand 2025) konform sind.
  • Die Secure Element API technisch korrekt implementiert ist.
  • Alle Änderungen im Rahmen der BSI-Zertifizierung dokumentiert und nachgewiesen werden können.

📌 Fazit: Richtlinienänderung ernst nehmen

Die neue Technische Richtlinie BSI TR-03116-5 betrifft alle Unternehmen mit Kassenpflicht, unabhängig von Branche oder Umsatzgröße. Die konsequente Umsetzung ist nicht nur Voraussetzung für die Einhaltung der KassenSichV, sondern auch entscheidend für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.


❓ Sie sind unsicher, ob Ihre Kasse den neuen Anforderungen entspricht?

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