Bürokratieabbau dringend jetzt angehen

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) äußert sich in ihrer Pressemitteilung vom 16. Januar 2024 kritisch zum Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes der Bundesregierung. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst:

  1. Forderung nach Nachbesserungen: Die BStBK fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf zu überarbeiten, um einen effektiveren Bürokratieabbau zu erreichen und insbesondere den Mittelstand zu entlasten.
  2. Enttäuschung über den aktuellen Entwurf: BStBK-Präsident Hartmut Schwab zeigt sich enttäuscht über die Vorschläge der Bundesregierung. Er betont, dass der Mittelstand besonders unter komplexen steuerrechtlichen Regelungen leidet und plädiert für mehr Pauschalregelungen und weniger Einzelfallgerechtigkeit im Steuerrecht.
  3. Vorgeschlagene Maßnahmen der BStBK: Die Kammer hatte im Rahmen einer Verbändeabfrage verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, darunter eine Novellierung des Außensteuergesetzes, die Systematisierung von Missbrauchsvermeidungsnormen, Maßnahmen für eine zeitnahe Betriebsprüfung und Anpassungen im Kurzarbeitergeld-Prozess.
  4. Kritik am Referentenentwurf: Der Entwurf beschränkt sich laut BStBK auf die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Dies wird als unzureichend angesehen, da das Steuerrecht nach Ansicht der Kammer noch deutlich mehr Vereinfachungspotenzial bietet.
  5. Bedenken hinsichtlich steigender Bürokratielasten: Die BStBK äußert Bedenken, dass neue Regelungen wie die globale Mindestbesteuerung, Nachhaltigkeitsberichterstattung und geplante nationale Meldepflichten zu steigenden Bürokratielasten führen könnten.
  6. Weiteres Vorgehen der BStBK: Die Kammer beabsichtigt, ihre Vorschläge zur Steuervereinfachung weiterhin in den Gesetzgebungsprozess einzubringen und sich für Verbesserungen einzusetzen.

Die Pressemitteilung unterstreicht die Bedeutung eines effektiven Bürokratieabbaus für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, und die Rolle der Steuerberatung als wichtiger Interessenvertreter in diesem Prozess.