Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat in einer Pressemitteilung vom 16. August 2024 die positiven Auswirkungen der Bürokratieentlastungen bei kleinen Photovoltaikanlagen hervorgehoben. Durch die im Jahr 2022 initiierten Maßnahmen zur Vereinfachung der steuerlichen Registrierung und Verwaltung kleiner Photovoltaikanlagen sind im Jahr 2023 über 211.000 neue Anlagen in NRW installiert worden. Dies entspricht einem Anstieg der installierten Leistung um 29 % im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung setzt sich auch im Jahr 2024 fort, wobei NRW in den ersten sechs Monaten mit rund 106.000 neuen Anlagen im Ländervergleich auf Platz 3 liegt.
Wesentliche Punkte der Bürokratieentlastungen:
- Wegfall der steuerlichen Registrierung: Tausende Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen mussten sich 2023 nicht mehr beim Finanzamt registrieren und keine zusätzlichen steuerlichen Erklärungen abgeben. Dies erleichtert den Betrieb der Anlagen erheblich und fördert den Ausbau erneuerbarer Energien.
- Steuerbefreiungen: Seit 2022 sind Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit einer Bruttoleistung bis zu 30 Kilowatt (peak) von der Einkommensteuer befreit. Für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude liegt die Grenze bei 15 Kilowatt (peak) pro Einheit.
- Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer: Seit 2023 gilt ein Nullsteuersatz für die Lieferung oder Installation vieler Photovoltaikanlagen, was insbesondere privaten Betreibern die Anschaffung erheblich vergünstigt.
Minister Dr. Marcus Optendrenk und Ministerin Mona Neubaur betonten, dass diese Maßnahmen den Ausbau der Solarenergie in NRW deutlich beschleunigt haben. Die Landesregierung will weiterhin bürokratische Hemmnisse abbauen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende zu unterstützen.
Für detaillierte Informationen zur Anwendung der steuerlichen Erleichterungen und zur Umsatzsteuer können sich Interessierte auf dem Service-Portal der Finanzverwaltung NRW informieren.
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