Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zum Schutz von Computerprogrammen vor

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zum Schutz von Computerprogrammen vorgelegt. In einem konkreten Fall geht es um die Frage, ob der Erwerber einer Softwarelizenz das Recht hat, sie zu verkaufen. Der BGH möchte vom EuGH wissen, ob dies auch dann gilt, wenn die Software zuvor über das Internet heruntergeladen wurde. Hintergrund ist ein Streit zwischen einem US-Unternehmen und einem deutschen Gebrauchtsoftwarehändler. Das US-Unternehmen hatte dem Händler den Verkauf von gebrauchten Lizenzen untersagt. Der BGH verhandelt den Fall bereits zum zweiten Mal. Zuvor hatte der EuGH entschieden, dass der Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen grundsätzlich erlaubt ist, wenn die Lizenznehmer die Programme nicht mehr selbst nutzen und die Software dauerhaft löschen. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH im vorliegenden Fall entscheiden wird.

BGH Beschluss I ZR 157/21 vom 23.02.2023