Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 mehrere Entschließungen zum Elterngeld gefasst. Auf Initiative der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg fordert er die Bundesregierung auf, das Elterngeld spürbar zu erhöhen, es an die Preisentwicklung anzupassen und künftig auch Pflegeeltern in den Kreis der Anspruchsberechtigten einzubeziehen.
Die Beschlüsse sind politisch bedeutsam, entfalten jedoch noch keine unmittelbare Rechtswirkung. Sie setzen gleichwohl klare Leitlinien für eine mögliche Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG).
1. Anpassung des Elterngeldes an die Preisentwicklung
Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Pläne der Bundesregierung,
- die Einkommensgrenze für den Elterngeldbezug sowie
- den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes
anzuheben.
Nach Auffassung der Länder ist eine solche Anpassung überfällig:
Der Mindest- und der Höchstsatz des Elterngeldes sind seit fast 20 Jahren unverändert, obwohl sich die Lebenshaltungskosten in diesem Zeitraum erheblich erhöht haben.
Der Bundesrat fordert daher, zu prüfen, ob
- das Elterngeld künftig regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden kann,
- um seinen Charakter als echte Einkommensersatzleistung dauerhaft zu erhalten.
Nur so könne das Elterngeld junge Familien auch künftig wirksam entlasten und vor finanziellen Nachteilen durch Elternzeit schützen.
2. Elterngeld auch für Pflegeeltern
Ein weiterer zentraler Punkt der Entschließung ist die Gleichstellung von Pflegeeltern mit leiblichen Eltern:
Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Bundesregierung, künftig auch Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld einzuräumen.
Zur Begründung führt er aus:
- Pflegeeltern reduzieren – wie leibliche Eltern – ihre Arbeitszeit, um ein Kind zu betreuen.
- Der Zweck des Elterngeldes, nämlich die Absicherung des Einkommensausfalls, greift daher gleichermaßen.
- Die derzeitige Nichtberücksichtigung von Pflegeeltern sei sachlich nicht nachvollziehbar.
Bereits im Oktober 2024 hatte der Bundesrat ein Elterngeld für Pflegeeltern gefordert. Hintergrund ist auch, dass immer weniger Menschen bereit sind, Pflegekinder aufzunehmen – nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen. Pflegeeltern leisten nach Ansicht der Länder einen herausragenden gesellschaftlichen Beitrag, der stärker anerkannt werden müsse.
3. Vereinfachung des Antragsverfahrens gefordert
In einer weiteren Entschließung spricht sich der Bundesrat für eine grundlegende Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes aus.
Kritikpunkt ist insbesondere die zunehmende Komplexität des Elterngeldrechts, die
- Eltern bei der Antragstellung überfordert und
- Behörden vor erhebliche Verwaltungsprobleme stellt.
Der Bundesrat fordert Bund und Länder auf, gemeinsam
- die Antragsverfahren zu verschlanken,
- Berechnungs- und Nachweispflichten zu vereinfachen und
- die Bearbeitung insgesamt effizienter zu gestalten.
Ziel ist ein Elterngeldsystem, das verständlich, planbar und praxistauglich ist.
4. Wie geht es weiter?
Die Entschließungen des Bundesrates werden nun der Bundesregierung zugeleitet.
Wichtig:
Es bestehen keine gesetzlichen Vorgaben, ob, wann und in welcher Form die Bundesregierung darauf reagieren muss. Ob und wann es zu konkreten Gesetzesänderungen kommt, bleibt daher abzuwarten.
Fazit
Der Bundesrat setzt mit seinen Entschließungen ein deutliches Signal:
- Das Elterngeld soll wieder stärker an die realen Lebenshaltungskosten angepasst werden.
- Pflegeeltern sollen künftig gleichgestellt und nicht länger vom Elterngeld ausgeschlossen werden.
- Gleichzeitig besteht erheblicher Reformbedarf bei Struktur und Verfahren des Elterngeldrechts.
Für werdende Eltern, Pflegeeltern und beratende Berufe ist klar:
Sollten die Forderungen umgesetzt werden, wären dies substanzielle Änderungen mit finanzieller und praktischer Bedeutung.
Gerne informieren wir Sie, sobald konkrete Gesetzesinitiativen vorliegen, und prüfen mit Ihnen, welche Auswirkungen mögliche Reformen auf Ihren Elterngeldanspruch haben könnten.