Bundesrat ist gegen die Dynamisierung von Minijobs

Der Bundesrat hat sich am 23. November 2018 dagegen ausgesprochen, die Bezahlung von Minijobs zu dynamisieren. Ein entsprechender Gesetzesantrag Nordrhein-Westfalen erhielt keine Mehrheit.

Problem schrumpfende Arbeitszeit

Darin hatte Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen, die Einkommensgrenze der Minijobs an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Die bislang starre Entgeltgrenze von 450 Euro hätte damit das 53-fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Durch die Koppelung wollte das Land verhindern, dass sich die Arbeitsleistung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zunehmend verringert. Während 2015 noch 53 Stunden auf Minijob-Basis gearbeitet werden konnte, seien es seit 2017 durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns nur noch 51 Stunden, erläuterte Nordrhein-Westfalen seinen Antrag. Auch die bisherige Entgeltgrenze von Midijobs von bis zu 850 Euro wollte es dynamisieren.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.11.2018