Bundesrat verweist Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat am 24. November 2023 das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken und die Transformation der Wirtschaft fördern.

Die Länder kritisieren, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme im ersten Durchgang nur punktuell übernommen hat. Sie fordern insbesondere, dass die Investitionsprämie noch stärker auf die Förderung von Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien ausgerichtet wird.

Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf. So wurde beispielsweise die Investitionsprämie für den Wohnungsbau erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgenommen.

Der Vermittlungsausschuss muss nun einen gemeinsamen Gesetzentwurf verabschieden, der von Bundestag und Bundesrat angenommen werden kann.