Bundesrat will Steuervereinfachung

Der Bundesrat hat einen umfangreichen Plan zu Steuervereinfachungen vorgelegt. In einem vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf (18/1290) wird unter anderem eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages, die Erhöhung von Pauschbeträgen für behinderte Menschen sowie die Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer vorgeschlagen.

So sollen etwa die Einzelnachweise für die Kosten der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht mehr notwendig sein. Stattdessen soll der typische Aufwand pauschal mit 100 Euro im Monat anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitszimmers vorliegen. „Die Vorliegende Pauschalierung bewirkt ein spürbare Entlastung für beide Seiten“, argumentiert der Bundesrat.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der den Arbeitnehmern den Nachweis geringer Werbungskosten erspart, soll um 130 auf 1.140 Euro angehoben werden. „Dies bezieht etwa eine Million Arbeitnehmer zusätzlich in die Vereinfachungsfunktion des Arbeitnehmer-Pauschbetrages ein und entlastet sie vom Einzelnachweis der Werbungskosten“, argumentiert der Bundesrat.

Bei den Pflegekosten soll die bisher übliche pauschale Kürzung dieser Kosten um die Haushaltsersparnis (bei dauerhafter Unterbringung in einem Pflegeheim) entfallen. Statt dessen sollen die Kosten für Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung bei einer Unterbringung im Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein. Sie könnten aus den Abrechnungen der Heimbetreiber direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Die Heimbetreiber würden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Gegensatz zu früher heute getrennt von den sonstigen Kosten ausweisen, so dass diese Kosten direkt den steuerlich nicht relevanten Ausgaben zugeordnet werden könnten.

Die Behinderten-Pauschbeträge sollen nach Vorstellungen des Bundesrates durch Zuschläge erhöht werden. So soll der Pauschbetrag bei einem Grad der Erwerbsminderung von 30 Prozent von 310 Euro auf 400 Euro erhöht werden. Bei einem Grad der Erwerbsminderung von 50 Prozent soll der Pauschbetrag von 570 auf 740 Euro steigen und bei einem Erwerbsminderungsgrad von 100 Prozent von 1.420 auf 2.130 Euro. Außerdem soll der Geltungsbereich des Pauschbetrages auf sämtliche krankheits- oder behinderungsbedingten Aufwendungen ausgedehnt werden. Soweit tatsächlich höhere Aufwendungen angefallen sind, könnten diese insgesamt per Einzelnachweis berücksichtigt werden.

Einschränken will der Bundesrat die Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen. Dazu dienen soll die Einführung eines Sockelbetrages von 300 Euro, bis zu dem Rechnungsbeträge bei der Ermittlung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen unberücksichtigt bleiben. Das wirke wegen der niedrigeren Fallzahlen vereinfachend, und zudem würden unerwünschte Mitnahmeeffekte reduziert. Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren sollen in Zukunft für zwei statt für ein Kalenderjahr gelten.

Die Bundesregierung bezeichnet in ihrer Stellungnahme die Steuervereinfachung als wichtiges politisches Anliegen, lehnt die Vorschläge der Länder jedoch entweder ab oder bezeichnet sie als „nicht zielführend“.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.05.2014, Quelle: hib-Nr. 249/14