Bundesregierung beschließt Fondsrisikobegrenzungsgesetz – mehr Stabilität und Flexibilität im Investmentfondsmarkt

Am 29. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz setzt Deutschland neue EU-Vorgaben vollständig in nationales Recht um. Ziel ist es, Risiken im Investmentfondsbereich besser zu begrenzen und den Finanzstandort Deutschland zu stärken.


✅ Worum geht es?

Der Gesetzentwurf setzt mehrere europäische Richtlinien um, u. a.:

  • Richtlinie (EU) 2024/927 (Änderung der UCITS- und AIFM-Richtlinien)
  • Richtlinie (EU) 2024/2994 (Änderungen der UCITS- und Bankenregulierung)

Deutschland übernimmt diese Vorgaben 1:1 ins nationale Recht – insbesondere ins Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).


✅ Was ändert sich konkret?

1. Verpflichtende Liquiditätsmanagementinstrumente

Investmentfonds müssen künftig bestimmte Werkzeuge einsetzen, um Liquiditätsrisiken besser zu steuern – z. B.:

  • Rücknahmebeschränkungen
  • Swing Pricing
  • Rückgabestopps in Stressphasen
  • Liquiditätspuffer

➡ Ziel: Fonds bleiben stabil, selbst wenn viele Anleger gleichzeitig verkaufen.
➡ Ergebnis: geringeres systemisches Risiko im Finanzmarkt.

2. Stabilere Fonds im Krisenfall

Durch robuste Liquiditätsmechanismen sollen Fonds gegenüber äußeren Schocks (z. B. Marktturbulenzen, geopolitische Krisen) widerstandsfähiger werden. Das stärkt auch die Stabilität des gesamten deutschen und europäischen Finanzsystems.


✅ Vorteile für Anlegerinnen und Anleger

  • geringeres Ausfall- und Marktrisiko
  • mehr Sicherheit bei Rücknahmen
  • Schutz vor Panikverkäufen großer Anleger
  • insgesamt stabilere Fondsprodukte

✅ Vorteile für Fondsstandort Deutschland

Der Gesetzentwurf verfolgt aber nicht nur die Risikobegrenzung.
Er soll auch Wettbewerbsvorteile und Innovationen fördern:

  • erleichterte Auflage neuer Fondsprodukte
  • weniger Markteintrittsbarrieren für Anbieter
  • gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU
  • bessere Anlagemöglichkeiten für private und institutionelle Investoren

✅ Anpassungen im Finanzmarktrecht

Parallel wird das deutsche Recht an den modernisierten EU-Rahmen für sogenanntes Clearing über zentrale Gegenparteien (CCPs) angepasst. Damit wird die Abwicklung von Finanzgeschäften transparenter und sicherer.


✅ Fazit

Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz verfolgt die Bundesregierung zwei Ziele gleichzeitig:

Risikobegrenzung: verpflichtende Liquiditätsinstrumente verhindern Schieflagen im Fondsmarkt und beugen systemischen Risiken vor.
Standortstärkung: mehr Flexibilität für Fondsverwalter, fairer Wettbewerb in Europa, attraktivere Produkte für Anleger.

Damit soll Deutschland als Fondsstandort wettbewerbsfähiger und krisenresistenter werden.