Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur neuen Aktivrente: Längeres Arbeiten soll sich lohnen

Am 15. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen.
Mit der sogenannten Aktivrente möchte die Bundesregierung gezielte finanzielle Anreize schaffen, um freiwillige Erwerbstätigkeit im Rentenalter attraktiver zu machen – und gleichzeitig dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.


Ziel der Aktivrente

Die Aktivrente soll älteren Beschäftigten ermöglichen, länger im Beruf aktiv zu bleiben, ohne dass sich dies steuerlich nachteilig auswirkt.
Gleichzeitig sollen Betriebe von der Erfahrung und Kompetenz älterer Mitarbeiter profitieren.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte dazu:

„Wer freiwillig länger arbeitet, profitiert künftig von der Aktivrente. Das stärkt den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft und ist ein echtes Plus für alle, die beruflich aktiv bleiben wollen.“


Kernpunkte des Gesetzentwurfs

1. Steuerfreier Zuverdienst im Rentenalter

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter (derzeit regelmäßig 67 Jahre) erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, sollen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen können.

  • Die Steuerfreiheit gilt für das Bruttogehalt bis zu dieser Grenze.
  • Beträge über 2.000 Euro werden nach den allgemeinen steuerlichen Regeln besteuert.
  • Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die Rente bereits bezogen oder aufgeschoben wird.

2. Geltungsbeginn

Das Aktivrentengesetz soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Laut Bundesfinanzministerium werden Rentnerinnen und Rentner damit um bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet.

3. Zielgruppe

Begünstigt sind ausschließlich:

  • sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • die die Regelaltersgrenze überschritten haben.

Nicht begünstigt sind:

  • Selbstständige,
  • Beamtinnen und Beamte.

Diese Einschränkung soll sicherstellen, dass die Steuervergünstigung gezielt diejenigen unterstützt, die aktiv zur Sozialversicherung beitragen.

4. Keine Befreiung von Sozialabgaben

Die Steuerbefreiung hat keinen Einfluss auf die Sozialversicherungspflicht.
Das bedeutet: Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden weiterhin gezahlt.
Dadurch sollen auch die Sozialsysteme gestärkt werden – ein wesentlicher Aspekt der Gesamtstrategie gegen den Fachkräftemangel.


Wirtschaftliche Bedeutung

Mit der Aktivrente verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele gleichzeitig:

  • Stärkung des Arbeitsmarkts durch längere Erwerbstätigkeit älterer Beschäftigter,
  • Sicherung von Fachwissen und Know-how in Unternehmen,
  • Entlastung der Sozialsysteme,
  • Förderung des Wirtschaftswachstums durch zusätzliche Kaufkraft und Steuerentlastung.

Damit setzt die Aktivrente ein deutliches Signal: Arbeiten im Alter soll sich lohnen – für Beschäftigte, Unternehmen und den Standort Deutschland.


Fazit

Das neue Aktivrentengesetz schafft einen klaren steuerlichen Anreiz für alle, die über das Rentenalter hinaus arbeiten möchten.
Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei – das ist ein spürbarer Vorteil für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Wir behalten den Gesetzgebungsprozess für Sie im Blick und informieren Sie, sobald konkrete Umsetzungs- und Verwaltungsanweisungen veröffentlicht werden.


Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 15.10.2025