Bundessteuerberaterkammer feiert 50-jähriges Bestehen

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) beging am 3.November ihr 50-jähriges Jubiläum mit einem Festakt im Konzerthaus am Gendarmenmarkt in Berlin. Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, begrüßte die rund 250 Gäste aus Politik, Rechtsprechung, Wissenschaft und Verwaltung sowie Vertreter des Berufsstandes mit einer Festrede zum Thema „50 Jahre Bundessteuerberaterkammer – Erfolgsgeschichte der beruflichen Selbstverwaltung“. Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofes, und Dr. Frank Schirrmacher, Mitherausgeber der FAZ, würdigten den Berufsstand.
Mit Erlass des Steuerberatungsgesetzes im November 1961 wurde die berufliche Selbstverwaltung der Steuerberater auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Freiberuflichkeit und die berufliche Selbstverwaltung prägen seitdem die Berufsausübung der Steuerberater. Sie schaffen die Voraussetzung dafür, den Beruf frei vom Staat und im Interesse des Mandanten ausüben zu können. Der Steuerberater nimmt somit seit 50 Jahren als Organ der Steuerrechtspflege eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe im Interesse des Gemeinwohls wahr.
Die Bundessteuerberaterkammer hat in den vergangenen 50 Jahren nicht nur die berufsrechtliche Entwicklung der Steuerberater vorangetrieben, sondern auch die materiell-rechtliche Entwicklung des Steuerrechts im nationalen und europäischen Rahmen begleitet. Mit Stellungnahmen zu allen relevanten Gesetzgebungsvorhaben hat die BStBK den Sachverstand und die praktischen Erfahrungen in der Steuerberatung in die Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

 

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 88.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.