Bundestag beschließt „Angehörigen-Entlastungsgesetz“

 

Pflegekosten: Familien werden entlastet

Die Bundesregierung will erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern entlasten. Künftig sollen sie erst zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden können, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Der Bundestag hat dem Entwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt.

Wenn Eltern die Kosten für ihre Pflege im Alter nicht allein aufbringen können, werden häufig die erwachsenen Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt der vorsieht, Angehörige erst heranzuziehen, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt die Einkommensgrenze von 100.000 Euro bereits.

Eltern und Kinder seien durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oft stark belastet und trügen eine große Verantwortung, hatte Bundessozialminister Hubertus Heil zu dem Gesetzesvorhaben erklärt. „Wir nehmen ihnen jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen.“

Von der Neuregelung sollen künftig alle Kinder und Eltern bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro profitieren, die gegenüber Sozialleistungsbeziehern unterhaltspflichtig sind. So auch Familien, die sich um ein Kind mit Behinderung kümmern. Damit geht der Gesetzentwurf über die Vereinbarung im Koalitionsvertag hinaus. Die Bundesregierung beende damit eine jahrelange Ungleichbehandlung, so Heil. „Das ist längst überfällig.“

Im gleichen Umfang sollen außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit werden, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf eine sogenannte Eingliederungshilfe haben – etwa auf finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung oder auf einen Gebärdensprachdolmetscher.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus weitere wichtige Verbesserungen. Geplant ist etwa ein Budget für Ausbildung. Damit sollen behinderte Menschen unterstützt werden, die eine reguläre Berufsausbildung antreten. Bisher wird nur die berufliche Bildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen gefördert – allerdings ohne die Möglichkeit, dort einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

Zudem soll die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristet und finanziell aufgestockt werden. Sie bietet Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen Hilfe und Beratung zu Fragen von Rehabilitation und Teilhabe – unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 08.11.2019