In Deutschland gilt für gedruckte Presseerzeugnisse der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, für digitale Ausgaben hingegen bislang der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Diese Regelung war europarechtlich vorgegeben. Deutschland hatte eine Änderung dieser Rechtslage schon seit langem gefordert. Der Rat der Europäischen Union hatte Ende des vergangenen Jahres die Angleichung möglich gemacht.
Monika Grütters betonte: „Ich habe mich intensiv dafür eingesetzt, dass gedruckte und digitale Presseangebote gleichberechtigt behandelt werden und dabei der EU-rechtliche Rahmen so weit wie möglich ausgeschöpft wird. Denn nicht auf die Form der Veröffentlichung kommt es an, entscheidend sind vielmehr die Inhalte. Die Mehrwertsteuerermäßigung ist ein wichtiger Beitrag zu unserer Medienvielfalt. Eine vielfältige Presselandschaft ist für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar.“
Das Gesetz bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 08.11.2019