Bundestag verabschiedet Steuerfortentwicklungsgesetz – Entlastung für Familien und Steuerzahler ab 2025
Am 19. Dezember 2024 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz, 20/12778, 20/13159)“ in der geänderten Fassung des Finanzausschusses (20/14309) verabschiedet.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes:
- Erhöhung des Kindergeldes:
- Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben, um Familien finanziell zu entlasten.
- Anpassung der Steuerfreibeträge:
- Die Steuerfreibeträge werden entsprechend dem Einkommensteuertarif erhöht, um der kalten Progression entgegenzuwirken und die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sicherzustellen.
- Breite Zustimmung im Bundestag:
- Das Gesetz wurde von allen Fraktionen unterstützt. Lediglich die Gruppe Die Linke stimmte dagegen, während die Gruppe BSW abwesend war.
- Bericht zur Finanzierbarkeit:
- Ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/14314) bestätigte die Finanzierbarkeit der Maßnahmen.
Zusätzliche Gesetzesinitiativen:
- Parallel dazu wurde ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich (20/14240) zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger:
- Familien profitieren durch die Erhöhung des Kindergeldes unmittelbar.
- Die Anpassung der Steuerfreibeträge sorgt für eine gerechtere Besteuerung und entlastet insbesondere mittlere und niedrige Einkommen.
Fazit: Mit der Verabschiedung des Steuerfortentwicklungsgesetzes setzt der Bundestag wichtige Impulse zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und stärkt die soziale Absicherung von Familien. Das Gesetz tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.12.2024