Bundestag stimmt für „effektivere“ Verfahren in der Sozialversicherung

Verfahren in der Sozialversicherung sollen effektiver gestaltet und im Sinne der Digitalisierung und Entbürokratisierung verbessert werden. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag, 1. Dezember 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (20/3900) gebilligt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor noch Änderungen am Gesetz beschlossen (20/4706). Zugestimmt hatten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. AfD und Linke enthielten sich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Neben den Verfahrensänderungen in der Sozialversicherung enthält das Gesetz unter anderem Regelungen zur Neustrukturierung der Ausstellung von A1-Bescheinigungen im Hinblick auf den Anwendungsbereich des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, Regelungen zum Künstlersozialversicherungsrecht, zu Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und Regelungen aus dem Bereich der Arbeitsförderung. (vom/che/01.12.2022)

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv 2022