Bundestag verabschiedet das Wachstumschancengesetz

Die Bundesregierung hat am 17. November 2023 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Das Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken und steuerliche Anreize für klimafreundliche Investitionen setzen.

Kernpunkte des Gesetzes

Das Gesetz umfasst folgende Kernpunkte:

  • Investitionsprämie: Unternehmen, die in Deutschland investieren, erhalten eine Prämie von 25 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen, Digitalisierung und Forschung und Entwicklung. Die Prämie ist auf maximal 50 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt.
  • Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungszulage: Die Forschungs- und Entwicklungszulage wird von 25 auf 35 Prozent erhöht.
  • Änderung der Abschreibungsregeln: Die Abschreibungsdauer für Wirtschaftsgüter wird in vielen Fällen verkürzt.
  • Stärkung der Weiterbildung: Die Weiterbildungsprämie wird von 500 auf 1.000 Euro pro Jahr erhöht.

Reaktionen auf das Gesetz

Die Bundesregierung begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes als wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Die Oppositionsfraktionen kritisierten das Gesetz als unzureichend. Die CDU/CSU forderte eine umfassende Unternehmenssteuerreform, die Linke eine Erhöhung des Mindestlohns.

Auswirkungen des Gesetzes

Das Wachstumschancengesetz wird voraussichtlich zu Investitionen in Höhe von 100 Milliarden Euro führen. Die Bundesregierung rechnet mit positiven Effekten auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt.

Bewertung

Das Wachstumschancengesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Die Investitionsprämie und die Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung werden Unternehmen Anreize geben, in klimafreundliche Technologien und Innovationen zu investieren. Die Änderungen der Abschreibungsregeln werden die Investitionsentscheidungen von Unternehmen erleichtern. Die Stärkung der Weiterbildung wird dazu beitragen, die Fachkräftebasis in Deutschland zu stärken.

Allerdings sind die Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichend, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig zu verbessern. Die Bundesregierung sollte sich daher auch für eine umfassende Unternehmenssteuerreform und eine Erhöhung des Mindestlohns einsetzen.