Zukunftsfinanzierungsgesetz – Verbesserungen für die Mitarbeiterbeteiligung in Startups

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das der Bundestag am 17. November 2023 beschlossen hat, bringt bedeutende Verbesserungen für die Mitarbeiterbeteiligung in Startups. Laut Dr. Ralf Wintergerst, dem Präsidenten von Bitkom, sind diese Änderungen entscheidend für das Startup-Ökosystem, insbesondere für junge und kleinere Unternehmen, die um Talente im internationalen Wettbewerb konkurrieren.

Die wichtigsten Verbesserungen des Gesetzes umfassen:

  1. Lösung der Dry-Income-Problematik: Steuern auf überlassene Unternehmensanteile werden erst fällig, wenn tatsächlich Gewinne realisiert werden, und nicht schon bei einem Arbeitgeberwechsel. Dies beseitigt eines der größten Hindernisse, die die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland im internationalen Vergleich unattraktiv gemacht haben.
  2. Rechtssicherheit für vinkulierte Anteile: Diese häufig genutzte Form der Mitarbeiterbeteiligung wird im Gesetzestext erwähnt, was mehr Rechtssicherheit schafft und die Neuregelung praxistauglicher macht.
  3. Vorteile für größere und ältere Startups: Auch diese Unternehmen können von den Neuregelungen profitieren, was ihr Wachstum zu internationalen Champions unterstützt.

Eine Bitkom-Umfrage zeigt, dass eine höhere Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen für 73 Prozent der Startups wichtig wäre. Aktuell beteiligen 38 Prozent der Startups ihre Beschäftigten am Unternehmen, und weitere 48 Prozent können sich vorstellen, dies in Zukunft zu tun. Diese Neuerungen könnten also eine signifikante Auswirkung auf die Startup-Landschaft in Deutschland haben.