Der Bundestag hat am 26. September 2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz zielt darauf ab, die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro zu entlasten, indem es bürokratische Hürden abbaut und Prozesse vereinfacht.
Kernpunkte des Gesetzes:
- Senkung von Formerfordernissen im Zivilrecht: Vereinfachung von Vertragsabschlüssen und anderen zivilrechtlichen Vorgängen.
- Verkürzung von Aufbewahrungspflichten: Unternehmen müssen Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht nicht mehr so lange aufbewahren.
- Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige: Erleichterung für Reisende und Hoteliers.
- Einführung einer zentralen Datenbank für Steuerberater: Vereinfachung der Vollmachtenverwaltung im Bereich der sozialen Sicherung.
- Digitalisierung der Steuerverwaltung: Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte können künftig digital bereitgestellt werden, was zu erheblichen Einsparungen bei Papier und Porto führen soll.
- Entlastung von Unternehmen im Aktienrecht: Unterlagen zu vergütungsbezogenen Beschlüssen müssen nur noch online veröffentlicht werden.
- Digitalisierung in den Personalverwaltungen: Unternehmen können Abläufe digitalisieren, Arbeitnehmerrechte bleiben gewahrt.
- Textform bei Überlassungsvereinbarungen zur Leiharbeit: Vereinfachung des Abschlusses von Verträgen zwischen Ver- und Entleihern.
- Anpassung der Regelung zu modifizierten Aufbewahrungsfristen: Verzögerung der verkürzten Aufbewahrungsfrist für Finanzdienstleister, um laufende Cum-Ex-Ermittlungsverfahren nicht zu beeinträchtigen.
Weitere Anstrengungen zum Bürokratieabbau geplant
Die Koalitionsfraktionen haben in einem Entschließungsantrag weitere Anstrengungen zum Bürokratieabbau angekündigt und die Bundesregierung aufgefordert, diverse weitere Vorhaben in Angriff zu nehmen bzw. zu prüfen.
Fazit
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Maßnahmen in der Praxis bewähren und welche weiteren Schritte zum Bürokratieabbau folgen werden.