Der DAV fordert zur Unterstützung der Arbeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie für die Sicherstellung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Corona-Zeiten:
- Anwälte und ihre Mitarbeiter gehören den systemrelevanten Berufen an. Deshalb müssen auch sie Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder haben.
- Großzügige Regelung bei Fristversäumnis, zum Beispiel bei Wiedereinsetzung, auch bei technischen Schwierigkeiten in der Korrespondenz mit Gerichten. Man sollte in Betracht ziehen, für eine beschränkte Zeit § 245 der Zivilprozessordnung (Unterbrechung bei Stillstand der Rechtspflege) entsprechend anzuwenden.
- Liquiditätshilfen und Steueraufschübe für Anwältinnen und Anwälte, da viele kleine und mittlere Kanzleien – anders als allgemein geglaubt wird – nur knappe Liquidität für kurze Zeit haben. Kredite wie die der Bundesregierung mit zu 7 % Zinsen helfen nicht, vgl. KfW, weil in dieser Krise niemand so hohe Zinsen bezahlen kann.
- Das Kurzarbeitergeld muss praktisch und einfach beantragt werden können. Die derzeitigen Unterlagen darüber scheinen so kompliziert zu sein, dass sie abschrecken und gerade nicht helfen.
„Der Beitrag der Anwaltschaft zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats und des gesellschaftlichen Zusammenlebens ist zentral. Das darf niemals vergessen und muss von Seiten der Bundesregierung unterstützt werden“, schließt Kindermann.
Quelle: Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung vom 17.03.2020