Wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 19/17965 ) mitteilt, hat der Bundesrat in seiner 986. Sitzung am 24. Februar 2020 beschlossen, gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes gegen den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie keine Einwendungen zu erheben. Dem Entwurf ( 19/17343 ) zufolge sollen bestimmte Kapitalmarktunternehmen ihre Jahresfinanzberichte in Zukunft elektronisch in einem bestimmten Format offenlegen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.03.2020
Steuern & Recht vom Steuerberater M. Schröder Berlin