Corona-Überbrückungshilfen: Was die aktuellen Vollzugshinweise für Unternehmen bedeuten

📅 Stand: 02.07.2025
📄 Überblick über alle Phasen der Überbrückungshilfe und Neustarthilfe


Einleitung: Rückblick auf eine besondere Herausforderung

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben viele kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbständige vor enorme Herausforderungen gestellt. Zur Abmilderung der Umsatzeinbußen wurden durch Bund und Länder verschiedene Zuschussprogramme ins Leben gerufen – darunter insbesondere die Überbrückungshilfen I bis IV, die Neustarthilfe sowie die November- und Dezemberhilfe.

Die Vollzugshinweise zu diesen Hilfsprogrammen enthalten wichtige Klarstellungen zur Antragsberechtigung, den Voraussetzungen, zur Antragstellung, Auszahlung sowie zur zulässigen Mittelverwendung.

Für viele Unternehmen, deren Schlussabrechnungen noch ausstehen oder deren Bescheide aktuell überprüft werden, sind die nun veröffentlichten Hinweise von großer Relevanz.


Was regeln die Vollzugshinweise konkret?

Die Vollzugshinweise dienen als verbindliche Auslegungshilfe für Bewilligungsstellen, Prüfende Dritte und Unternehmen. Sie konkretisieren die jeweiligen Förderrichtlinien und helfen bei:

  • der Einordnung der Fördervoraussetzungen,
  • der richtigen Ermittlung von Umsatzeinbrüchen,
  • dem Umgang mit Personalkostenpauschalen, Fixkosten und Sonderregelungen,
  • sowie der ordnungsgemäßen Mittelverwendung (z. B. bei Mietkosten, Leasing, branchenspezifischen Aufwendungen).

Hinweis zur Anwendung: FAQ geht vor Vollzugshinweis

Wichtig: Bei inhaltlichen Widersprüchen zwischen den FAQs und den Vollzugshinweisen gilt der Grundsatz: Die Informationen aus den FAQs sind vorrangig anzuwenden. Dennoch liefern die Vollzugshinweise hilfreiche Konkretisierungen für strittige Einzelfragen.


Gleichlautende Umsetzungsregelungen in den Bundesländern

Die Bundesländer Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen haben weitgehend identische Richtlinien veröffentlicht. In anderen Ländern kann es landesspezifische Abweichungen geben, die bei der Schlussabrechnung beachtet werden müssen.


Übersicht: Vollzugshinweise zu den einzelnen Förderphasen (Stand: 02.07.2025)

Vollzugshinweise

  • 02.07.2025 Auszug aus Vollzugshinweisen für die Überbrückungshilfe Fünfte Phase („Überbrückungshilfe IV“), von
    Januar bis März 2022 (inklusive Neustarthilfe 2022)
    Stand: 2. Juli 2025 PDF, 587 KB zum Download
  • 02.07.2025 Auszug aus Vollzugshinweisen für die Überbrückungshilfe Vierte Phase („Überbrückungshilfe III Plus“), von Juli bis Dezember 2021 (inklusive Neustarthilfe Plus) Stand: 2. Juli 2025 PDF, 590 KB zum Download
  • 02.07.2025 Auszug aus Vollzugshinweisen für die Überbrückungshilfe Dritte Phase („Überbrückungshilfe III“), von November 2020 bis Juni 2021 (inklusive Neustarthilfe) Stand: 2. Juli 2025 PDF, 564 KB zum Download
  • 02.07.2025 Auszug aus Vollzugshinweisen für die „Dezemberhilfe“ als außerordentliche Wirtschaftshilfe für Dezember 2020 Stand: 2. Juli 2025 PDF, 597 KB zum Download
  • 02.07.2025 Auszug aus Vollzugshinweisen für die „Novemberhilfe“ als außerordentliche Wirtschaftshilfe für November 2020 Stand: 2. Juli 2025 PDF, 593 KB zum Download
  • 02.07.2025 Auszug aus Vollzugshinweisen für die Überbrückungshilfe Zweite Phase („Überbrückungshilfe II“), von September bis Dezember 2020 Stand: 2. Juli 2025 PDF, 583 KB zum Download
  • 02.07.2025 Auszug aus Vollzugshinweisen für die Überbrückungshilfe Erste Phase („Überbrückungshilfe I“), von Juni bis August 2020 Stand: 2. Juli 2025 PDF, 579 KB

(Hinweis: Die Links führen zur PDF-Übersicht auf der Website des BMWK oder der jeweils zuständigen Landesstelle.)


Fazit: Relevanz für Schlussabrechnungen und Rückforderungen

Die aktualisierten Vollzugshinweise vom 02.07.2025 sind für Unternehmen und Steuerberater ein zentrales Werkzeug bei der korrekten Erstellung und Prüfung von Schlussabrechnungen. Sie geben nicht nur Rechtssicherheit, sondern können auch Rückforderungen vermeiden, wenn Fördersummen nachträglich auf den Prüfstand gestellt werden.


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