Corona-Wirtschaftshilfen: Ergänzende Hinweise zur Einreichung der Schlussabrechnungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einige ergänzende Hinweise zur Einreichung der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen veröffentlicht. Diese Hinweise betreffen insbesondere die Fälle, in denen ein Rechtsbehelf gegen einen der vorläufigen Bescheide eingelegt wurde, ein Antrag vollständig abgelehnt wurde oder ein Antrag noch nicht beschieden wurde.

Einreichungspflicht für alle Bewilligungs- und Teilablehnungsbescheide

Die Einreichung der Schlussabrechnungen muss für alle Bewilligungs- und Teilablehnungsbescheide eines Paketes innerhalb der genannten Fristen erfolgen, auch wenn ein Rechtsbehelf gegen einen der vorläufigen Bescheide eingelegt wurde und noch anhängig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsbehelf Erfolg hat und der Bescheid aufgehoben oder geändert wird.

Keine Pflicht zur Einreichung bei vollständiger Ablehnung

Zu einem vollständig abgelehnten Antrag besteht keine Pflicht zur Einreichung der Schlussabrechnung, auch wenn gegen ihn ein Rechtsbehelf eingelegt wurde und noch anhängig ist. Auch in diesen Fällen sind jedoch für alle übrigen Bewilligungs- und Teilablehnungsbescheide des Paketes die Schlussabrechnungen fristgerecht im Paket einzureichen.

Keine Pflicht zur Einreichung bei noch nicht beschiedenem Antrag

Zu einem noch nicht beschiedenen Antrag besteht für diesen Antrag keine Pflicht zur Einreichung einer Schlussabrechnung, für alle anderen bewilligten oder teilbewilligten Anträge des Pakets hingegen schon. Wird ein noch nicht verbeschiedener Antrag später beschieden, kann er nachträglich dem Schlussabrechnungspaket hinzugefügt werden, indem die Bewilligungsstelle den prüfenden Dritten zum Zurückziehen auffordert und eine Frist zur Neueinreichung setzt.

Fazit

Die ergänzenden Hinweise des BMWK sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Schlussabrechnungen fristgerecht und vollständig eingereicht werden. Prüfende Dritte sollten sich daher vor der Einreichung der Schlussabrechnungen mit den Hinweisen vertraut machen.