Stärkung der Videoverhandlung vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 17. November 2023 das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten beschlossen. Der Entwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beschlossen; die CDU/CSU und AfD stimmten dagegen.

Kern des Gesetzesvorhabens ist eine Novellierung des § 128a ZPO, „Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung“. Die nun beschlossene Fassung sieht vor, dass das Gericht in geeigneten Fällen eine Videoverhandlung gestatten oder anordnen kann. Die Parteien können gegen eine solche Anordnung Einspruch einlegen, in dem Fall kann die einsprechende Partei in Präsenz verhandeln, während die andere Partei weiterhin per Videoübertragung verhandeln kann.

Eine weitere Neuerung ist, dass in Fällen, in denen alle Verfahrensbeteiligten und Mitglieder des Gerichts per Videoübertragung teilnehmen, der oder die Vorsitzende die Videoverhandlung auch von einem anderen Ort als der Geschäftsstelle aus leiten kann und auch ein Urteil fällen kann. Eine Verhandlung aus dem Home-Office könnte so bald Wirklichkeit werden. In solchen Fällen soll die Videoverhandlung an einen öffentlich zugänglichen Raum im Gerichtsgebäude übertragen werden, um den Grundsatz der Öffentlichkeit zu wahren.

Insbesondere dieser letzte Aspekt des Gesetzesvorhabens stieß in der parlamentarischen Debatte bei der Unionsfraktion auf Unmut. Vertreter der CDU/CSU-Fraktion fürchteten um das Ansehen der Richterinnen und Richter und die Würde des Gerichts, wenn sich in der Bevölkerung die Auffassung verbreite, dass Urteile aus der Bequemlichkeit des Zuhauses gesprochen würden.

Demgegenüber betonten Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen den Gewinn von Transparenz und Erfahrbarkeit des Rechtsstaats für die Bürgerinnen und Bürger.

Kernthema der Debatte war die Effizienz der Justiz. Nach den Fraktionen, die den Gesetzesentwurf befürworteten, sei es wesentlich, den Prozessbeteiligten das Gefühl zu geben, schnell zu einem guten Urteil zu kommen. Die Gegner des Vorhabens sahen das Problem hingegen mehr bei der technischen Ausstattung der Gerichte und forderten, statt „einzelner digitaler Leuchttürme“ neue Ressourcen für die Justiz zu schaffen.

Ob das Gesetz seinen Zielen, Gerichtsverfahren in Zukunft schneller, flexibler und günstiger durchführen zu können, gerecht wird, bleibt abzuwarten.