Am 11. März 2025 hat der Rat der Europäischen Union eine politische Einigung über die neue EU-Richtlinie DAC 9 erzielt. Diese soll die Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen verbessern und den internationalen Informationsaustausch zur effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen optimieren.
Hintergrund der DAC 9-Richtlinie
Die Richtlinie baut auf den Regeln der Säule 2 der globalen Einigung der G20/OECD auf, die 2022 in das EU-Recht übernommen wurden. Ziel ist es, Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmensgruppen zu verhindern und sicherzustellen, dass große Unternehmen einer Mindestbesteuerung unterliegen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro sollen demnach einem effektiven Mindeststeuersatz von 15 % unterliegen.
Wichtige Neuerungen durch DAC 9
Mit der neuen Richtlinie werden folgende Maßnahmen eingeführt:
- Einheitliche Berichterstattungspflichten:
- Einführung eines Standardformulars für Unternehmen zur Erklärung steuerbezogener Informationen.
- Vereinheitlichung der Erklärungspflichten für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen.
- Erweiterung des Steuertransparenzrahmens:
- Verstärkter Austausch von Steuerinformationen zwischen den Mitgliedstaaten.
- Anpassung der Vorschriften an globale Transparenzstandards.
- Vereinfachung der Steuerverwaltung:
- Reduzierung des Verwaltungsaufwands sowohl für Steuerbehörden als auch für betroffene Unternehmen.
- Harmonisierung der Meldeprozesse zur Sicherstellung der Mindestbesteuerung.
Umsetzung und nächste Schritte
Der Rat der EU wird die Richtlinie nach einer Überarbeitung durch Rechts- und Sprachsachverständige förmlich annehmen. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, wonach die Richtlinie am darauffolgenden Tag in Kraft tritt.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die DAC 9 bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen. Auch Länder, die die „Richtlinie zu Säule 2“ später einführen, müssen die DAC 9 innerhalb dieser Frist umsetzen.
Fazit
Mit der DAC 9-Richtlinie setzt die EU einen weiteren Schritt zur steuerlichen Transparenz und fairen Besteuerung großer Unternehmen. Die neuen Vorschriften sollen Steuerhinterziehung erschweren, den Verwaltungsaufwand minimieren und den reibungslosen Austausch relevanter Steuerinformationen innerhalb der EU gewährleisten.