DBA China – unterzeichnete Endfassung

Das BMF informiert über die Endfassung des Doppelbesteuerungsabkommens vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Die unterzeichnete Endfassung finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 28.03.2014