DBA Deutschland–Schweiz: Schiedsverfahren jetzt dauerhaft geregelt

📅 Stand: 28. März 2025
📌 Quelle: BMF-Schreiben – GZ: IV B 2 – S 1301-CHE/01460/002/028


Entfristung der Konsultationsvereinbarung zur Streitbeilegung im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz

Die Bundesrepublik Deutschland und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben eine wichtige Entscheidung zur Streitbeilegung bei grenzüberschreitenden Steuerfragen getroffen: Die Ergänzung zur Konsultationsvereinbarung vom 21. Dezember 2016 zur Durchführung von Schiedsverfahren wurde dauerhaft entfristet.

Diese Regelung basiert auf Artikel 26 Absätze 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) vom 11. August 1971.


Was bedeutet das konkret?

1. Dauerhafte Geltung des Schiedsverfahrens

Die ursprünglich zeitlich befristete Regelung aus dem Jahr 2019 ist jetzt unbefristet gültig. Steuerpflichtige, die einen sog. „Besteuerungskonflikt“ zwischen Deutschland und der Schweiz erleben, können sich somit weiterhin auf ein Schiedsverfahren berufen – ein wichtiges Instrument zur Konfliktlösung bei grenzüberschreitender Doppelbesteuerung.

2. Anpassung der Voraussetzungen für das Schiedsverfahren

Die aktuelle Vereinbarung präzisiert auch die Bedingungen, unter denen ein Fall vom Schiedsverfahren ausgeschlossen ist:

Ein Fall ist nicht schiedsgeeignet, wenn der Steuerpflichtige erkennbare unrichtige Angaben gemacht oder wesentliche Informationen pflichtwidrig verschwiegen hat, um sich unrechtmäßige steuerliche Vorteile zu verschaffen.

Insbesondere gilt dies, wenn ein Gericht oder eine Behörde in einem der Staaten rechtskräftig einen steuerlichen Verstoß festgestellt oder eine erhebliche Sanktion verhängt hat.


Weitere Änderungen

  • Textziffer 4 Buchstabe b), Satz 3 der Vereinbarung von 2016 wurde gestrichen.
  • In Textziffer 16 wurde klargestellt, dass eine Kündigung dieser Regelung durch eine der beteiligten Behörden mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende möglich ist.

Fazit: Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Steuerfälle

Die Entfristung stärkt die Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und Privatpersonen mit steuerlichen Verflechtungen in der Schweiz. Gleichzeitig unterstreicht sie die Bedeutung transparenter Angaben und Mitwirkungspflichten – denn bei Fehlverhalten bleibt das Schiedsverfahren ausgeschlossen.


Tipp: Wenn Sie in Deutschland oder der Schweiz steuerpflichtig sind und Einkünfte oder Vermögen im jeweils anderen Land haben, kann das DBA und das Schiedsverfahren im Konfliktfall eine wichtige Rolle spielen. Wir beraten Sie gerne zur optimalen Vorgehensweise!


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