DBA Luxemburg: Verständigungsvereinbarung vom 11. Januar 2024

Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15. Januar 2024 bezieht sich auf eine Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg, die am 11. Januar 2024 abgeschlossen wurde. Diese Vereinbarung betrifft die Anwendung und Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. Hintergrund des DBA: Das Abkommen zwischen Deutschland und Luxemburg zielt darauf ab, die Doppelbesteuerung und die Steuerhinterziehung im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern zu vermeiden. Es wurde ursprünglich am 23. April 2012 unterzeichnet und durch ein Änderungsprotokoll vom 6. Juli 2023 aktualisiert.
  2. Zweck der Konsultationsvereinbarung: Die Vereinbarung dient der einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA. Sie basiert auf Artikel 24 Absatz 3 des DBA und soll sicherstellen, dass beide Länder das Abkommen konsistent interpretieren und anwenden.
  3. Anwendungsbereich: Die Abschnitte III. und VI. der Konsultationsvereinbarung sind ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden, gemäß Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe d) des Änderungsprotokolls. Die Vereinbarung gilt für alle Fälle, die zum Zeitpunkt ihrer Anwendung noch nicht abgeschlossen sind oder die Gegenstand eines Verständigungsverfahrens sind.
  4. Ersetzung früherer Vereinbarungen: Die neue Konsultationsvereinbarung ersetzt frühere Vereinbarungen zwischen Deutschland und Luxemburg, darunter Vereinbarungen zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern, zur Besteuerung von Abfindungszahlungen und zur Besteuerung der Löhne von Berufskraftfahrern und ähnlichen Berufsgruppen.
  5. Veröffentlichung: Das Schreiben und die vollständige Konsultationsvereinbarung werden im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und sind auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen einsehbar.

Diese Konsultationsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt zur Klärung und Vereinheitlichung der steuerlichen Regelungen zwischen Deutschland und Luxemburg, insbesondere für Grenzgänger, internationale Arbeitnehmer und Unternehmen, die in beiden Ländern tätig sind.