Delegierte Richtlinie zur Anpassung der Größenkriterien im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht

Die Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 der Europäischen Kommission zur Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen wurde am 21. Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Richtlinie sieht vor, dass die Größenkriterien für Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen ab dem 1. Januar 2024 angepasst werden. Die Anpassungen sind erforderlich, um die Größenkriterien an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen und um sicherzustellen, dass sie weiterhin angemessen und wirksam sind.

Die Anpassungen betreffen folgende Kriterien:

  • Umsatz: Der Umsatzschwellenwert für Kleinstunternehmen wird von 2 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Der Umsatzschwellenwert für kleine Unternehmen wird von 10 Millionen Euro auf 12,5 Millionen Euro angehoben. Der Umsatzschwellenwert für mittlere Unternehmen wird von 50 Millionen Euro auf 75 Millionen Euro angehoben.
  • Bilanzsumme: Die Bilanzsummeschwellenwert für Kleinstunternehmen wird von 2 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Die Bilanzsummeschwellenwert für kleine Unternehmen wird von 10 Millionen Euro auf 12,5 Millionen Euro angehoben. Die Bilanzsummeschwellenwert für mittlere Unternehmen wird von 43 Millionen Euro auf 62,5 Millionen Euro angehoben.
  • Anzahl der Beschäftigten: Die Beschäftigtenschwellenwert für Kleinstunternehmen wird von 10 Personen auf 12,5 Personen angehoben. Die Beschäftigtenschwellenwert für kleine Unternehmen wird von 50 Personen auf 62,5 Personen angehoben. Die Beschäftigtenschwellenwert für mittlere Unternehmen wird von 250 Personen auf 312,5 Personen angehoben.

Die Mitgliedstaaten haben das Wahlrecht, die Vorschriften bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Auswirkungen für die Praxis

Die Anpassungen der Größenkriterien haben folgende Auswirkungen für die Praxis:

  • Unternehmen, die die angepassten Größenkriterien erfüllen, werden als Kleinstunternehmen, kleine, mittlere oder große Unternehmen oder Gruppen eingestuft.
  • Unternehmen, die die angepassten Größenkriterien nicht mehr erfüllen, werden in eine höhere Größenkategorie eingestuft.
  • Die Einstufung in eine bestimmte Größenkategorie hat Auswirkungen auf die Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften, z. B. der Vorschriften zur Bilanzierung, zur Rechnungslegung und zur Steuerbefreiung.

Unternehmen sollten die angepassten Größenkriterien prüfen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin in der richtigen Größenkategorie eingestuft sind.