Der Artikel 18 des DBA zwischen Deutschland und Thailand: Die Besteuerung von Ruhegehältern und Renten

In der globalisierten Welt von heute, wo grenzüberschreitende Arbeits- und Lebenssituationen immer häufiger werden, spielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung finanzieller Verpflichtungen. Besonders relevant ist dies für Personen, die Renten oder andere Einkünfte aus einem ausländischen Staat beziehen.

Steuerreform in Thailand 2024: Was bedeutet das für deutsche Rentner?

In letzter Zeit häufen sich Berichte aus deutschen und internationalen Medienquellen über eine bedeutende Steuerreform in Thailand, die ab dem 1. Januar 2024 ausländische Renten betrifft. Diese Reform hat insbesondere deutsche Rentner aufhorchen lassen, da viele von ihnen einen Teil ihres Ruhestands in Thailand verbringen.

Die Berichterstattung zu dieser Thematik war oft oberflächlich und vermittelte den Eindruck, dass alle ausländischen Rentner unabhängig von ihrem Status betroffen sein würden. Tatsächlich sind die Regelungen komplexer und bieten verschiedene Möglichkeiten zur Steuerbefreiung oder -minderung. Es ist auch wichtig zu beachten, dass viele Aspekte der Umsetzung dieser Reform noch unklar sind, einschließlich der Anwendung der Steuersätze und der genauen Definition von Einkommensarten, die besteuert werden sollen.

Hier eine tiefere Analyse dessen, was tatsächlich geändert wurde und was dies für Ausländer in Thailand bedeutet.

Neue Steuerregelungen für ausländische Renten

Ab 2024 müssen „Residents“ – also Personen, die sich mindestens 180 Tage im Jahr in Thailand aufhalten – Steuern auf ausländische Einkünfte zahlen, die nach Thailand transferiert werden. Dies ist eine Abkehr von der bisherigen Regelung, nach der Einkünfte aus dem Ausland nur dann besteuert wurden, wenn sie im gleichen Steuerjahr nach Thailand überwiesen wurden.

Details der Reform

Die neuen Bestimmungen besagen, dass ab dem 01.01.2024 alle Renten- und Pensionseinkünfte besteuert werden, egal wann sie nach Thailand überwiesen werden. Einkommen, das vor dem 31.12.2023 bezogen und später überwiesen wird, bleibt jedoch steuerfrei. Zudem gibt es Überlegungen, bestimmte Gruppen von Ausländern, wie Inhaber eines Langzeitvisums (LTR), von diesen Steuern auszunehmen, wenn sie bestimmte finanzielle Voraussetzungen erfüllen.

Reaktionen und Hintergründe der Reform

Interessanterweise zielt die Reform laut Quellen aus dem ThaiDesk-Netzwerk nicht primär auf Rentner ab, sondern auf „digitale Nomaden“, die in Thailand leben und arbeiten, ohne lokale Einkommenssteuern zu zahlen. Diese spezifische Zielsetzung wurde in der öffentlichen Diskussion weitgehend übersehen, was zu Verunsicherung unter den Rentnern geführt hat.

Besteuerung von Rentenbezügen hängt von den Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens

Die Besteuerung von Rentenbezügen hängt von den Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den beteiligten Staaten ab. In der Regel hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht, es sei denn, der Bezugsberechtigte ist Staatsangehöriger des Quellenstaats . 

In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die steuerliche Behandlung von Ruhegehältern und Renten unter dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Thailand, speziell den Artikel 18 in der Fassung vom 10. Juli 1967. Dieser Artikel regelt, wie Ruhegehälter und Renten besteuert werden, wenn die Empfänger in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig sind.

DBA Thailand Artikel 18 Absatz 1: Besteuerungsrecht und Unternehmensausgaben

Laut Absatz 1 des Artikel 18 können Ruhegehälter, andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person bezieht, nur in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebsstätte als Ausgaben abgezogen werden.

Dies bedeutet, dass wenn eine Person, die in Thailand ansässig ist, Ruhegehälter oder Renten aus Deutschland bezieht und diese Vergütungen in Deutschland als Betriebsausgaben absetzbar sind, dann können diese Einkünfte auch in Deutschland besteuert werden. Der Kernpunkt hier ist der Abzug als Betriebsausgabe, der das Besteuerungsrecht des Staates begründet, in dem das Unternehmen oder die Betriebsstätte ansässig ist.

DBA Thailand Artikel 18 Absatz 2: Steuerbefreiung unter bestimmten Bedingungen

Der zweite Absatz des Artikel 18 stellt eine Ausnahme von der Regel des ersten Absatzes dar. Er besagt, dass Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften direkt oder aus einem von diesen errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit sind.

Das heißt, wenn zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland eine Rente an einen in Thailand ansässigen ehemaligen Beamten zahlt, dann ist diese Rente in Thailand nicht steuerpflichtig. Diese Regelung zielt darauf ab, die steuerliche Belastung für öffentliche Renten und Ruhegehälter zu minimieren und die grenzüberschreitende Bewegung von Rentnern zu erleichtern.

Fazit

Der Artikel 18 des DBA zwischen Deutschland und Thailand bietet eine klare Regelung zur Besteuerung von Ruhegehältern und Renten. Dieser Artikel hilft sicherzustellen, dass Personen, die Ruhegehälter oder Renten aus einem der beiden Länder beziehen, nicht ungerecht besteuert werden und dass die Steuergesetze fair und konsistent angewendet werden. Für Rentner und Personen, die aus dem Arbeitsleben ausscheiden, bietet dieser Artikel eine gewisse Sicherheit bezüglich ihrer finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden.

Artikel 22 des DBA zwischen Deutschland und Thailand: Befreiung von Doppelbesteuerung

Nach dem das Besteuerungsrecht geklärt ist, beleuchten wir den Artikel 22 des DBA zwischen Deutschland und Thailand, der die Befreiung von der Doppelbesteuerung regelt.

DBA Thailand Artikel 22 Absatz 1: Grundlegende Gesetzesanwendung

Der erste Absatz des Artikels 22 bestätigt, dass die allgemeinen Steuergesetze jedes Vertragsstaates weiterhin Anwendung finden, es sei denn, das DBA legt explizit etwas anderes fest. Dies stellt die Grundlage der steuerlichen Behandlung auf internationaler Ebene sicher und gewährleistet, dass das Abkommen nur spezifische Ausnahmen zu nationalen Gesetzen bildet.

DBA Thailand Artikel 22 Absatz 2: Anrechnung ausländischer Steuern für in Deutschland Ansässige

Für in Deutschland ansässige Personen regelt der zweite Absatz, wie Einkünfte und Vermögen, die aus Thailand stammen, von der deutschen Steuerbemessungsgrundlage ausgenommen werden. Diese Einkünfte umfassen Gewinne aus internationalen Seeschifffahrten, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und bestimmte Veräußerungsgewinne, die gemäß dem Abkommen in Thailand besteuert werden können.

Die in Thailand gezahlte Steuer auf diese Einkünfte wird auf die deutsche Steuer angerechnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dies bedeutet, dass die Steuerlast in Deutschland durch die bereits in Thailand gezahlte Steuer gemindert wird, jedoch nur bis zu dem Anteil, der den aus Thailand stammenden Einkünften entspricht.

DBA Thailand Artikel 22 Absatz 3: Anrechnung deutscher Steuern für in Thailand Ansässige

Ähnlich verfährt Absatz 3 für in Thailand ansässige Personen, indem Einkünfte und Vermögen, die aus Deutschland stammen, von der thailändischen Steuerbemessungsgrundlage ausgenommen werden. Dies betrifft unter anderem Ruhegehälter und sonstige Vergütungen sowie Renten, die nach Artikel 18 Absatz 1 in der Bundesrepublik besteuert werden können (und andere spezifizierte Einkunftsarten).

Die in Deutschland gezahlte Steuer auf diese Einkünfte wird auf die thailändische Steuer angerechnet. Dies verhindert, dass Personen, die in Thailand leben und Einkünfte aus Deutschland beziehen, nicht beide Steuern in voller Höhe zahlen müssen, sondern eine Anrechnung erhalten, die die Doppelbesteuerung effektiv eliminiert.

Fazit

Der Artikel 22 des DBA zwischen Deutschland und Thailand ist ein fundamentaler Baustein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Personen, die grenzüberschreitende Einkünfte beziehen. Durch die spezifischen Regelungen zur Anrechnung der in einem Vertragsstaat gezahlten Steuern auf die Steuerschuld im anderen Vertragsstaat, bietet das Abkommen eine solide Grundlage zur finanziellen Planung und Sicherheit für betroffene Steuerzahler. Dieser Artikel ist ein Beispiel dafür, wie internationale Abkommen dazu beitragen können, die Komplexität der globalen Finanzlandschaft zu navigieren.

Realität der Steuerpraxis in Thailand

In Thailand besteht ein großer Unterschied zwischen der Theorie (geschriebenem Recht) und der Praxis (angewandtem Recht). Viele gesetzliche Regelungen werden nicht stringent ausgeführt, und es gibt oft erhebliche Spielräume bei der Interpretation und Anwendung der Gesetze. Daher ist es unwahrscheinlich, dass die Steuerreform sofort vollständig umgesetzt wird oder dass alle ausländischen Rentner sofort von neuen Steuerforderungen betroffen sein werden.

Fazit

Deutsche Rentner in Thailand sollten sich bewusst sein, dass die Steuerreform potenziell ihre Situation beeinflussen könnte, jedoch ist die tatsächliche Auswirkung wahrscheinlich weniger dramatisch als initial berichtet. Es ist ratsam, die Entwicklungen genau zu beobachten und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle legalen Möglichkeiten zur Minimierung der Steuerlast genutzt werden. Die thailändische Regierung zeigt sich traditionell offen für pragmatische Lösungen, daher könnte es durchaus zu Anpassungen oder spezifischen Regelungen kommen, die insbesondere langfristig ansässigen Ausländern entgegenkommen.

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