Muss ich Steuern zahlen, wenn ich ein Zimmer über Airbnb vermiete?

Ich erwäge meine Wohnung über Airbnb zu vermieten.
Muss ich die Einnahmen aus dieser Vermietung in der Steuererklärung deklarieren?“

Antwort:

Grundsätzlich gilt, dass Einnahmen aus Vermietung oder Untervermietung versteuert werden müssen – das schließt auch Geld ein, das über Plattformen wie Airbnb eingenommen wird.

Ausnahmeregelung:

Es gibt jedoch eine Vereinfachungsregel für gelegentliche Vermietungen. Wenn Sie bis zu 520 € pro Jahr aus solchen Vermietungen einnehmen, müssen Sie diese Einnahmen nicht versteuern. Das Finanzamt nimmt in diesen Fällen keine Prüfung vor. Allerdings, wenn Ihre Einnahmen diesen Betrag überschreiten, müssen sogar die ersten 520 € angegeben und versteuert werden.

Gesetzliche Entwicklung:

Mit dem Wachstumschancengesetz, das kürzlich diskutiert wurde, war eine Anhebung dieser Freigrenze auf 1.000 € pro Jahr geplant. Jedoch blieb es in der endgültigen Gesetzesfassung bei der alten Grenze von 520 €.

Folgen für häufige Vermieter:

Wenn Sie Ihre Wohnung etwa während eines 3-wöchigen Urlaubs untervermieten oder regelmäßig ein ungenutztes Gästezimmer anbieten, werden Sie wahrscheinlich schnell die Einnahmegrenze von 520 € erreichen oder überschreiten. In diesem Fall müssen alle Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden.

Neue Meldepflichten:

Seit dem 1. Januar 2023 ist Airbnb verpflichtet, die Vermietungsdaten direkt an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Dies bedeutet, dass das Finanzamt über Ihre Einnahmen informiert wird und bei Nichtangabe dieser Einkünfte in der Steuererklärung könnten Sie mit Nachforderungen, Verzugszinsen und Strafbescheiden konfrontiert werden.

Wie Sie vorgehen sollten:

  1. Einnahmen dokumentieren: Notieren Sie sich genau, wie viel Sie durch die Vermietung verdienen, um sicherzustellen, ob Sie die Freigrenze von 520 € überschreiten.
  2. Steuererklärung anpassen: Nehmen Sie mehr als 520 € ein, müssen Sie diesen Gewinn in der Anlage V Ihrer Steuererklärung deklarieren.
  3. Werbungskosten absetzen: Um die Steuerlast zu minimieren, können Sie Werbungskosten, die durch die Vermietung entstehen, absetzen. Dazu gehören:
    • Anteilige Miete oder Zinsen für die vermietete Immobilie während des Vermietungszeitraums.
    • Anteilige Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Gas für den vermieteten Raum.
    • Servicegebühren oder Provisionen, die an Airbnb gezahlt wurden.

Fazit:

Die Vermietung eines Zimmers oder einer Wohnung über Airbnb kann eine lukrative Einkommensquelle sein, doch sie birgt auch steuerliche Pflichten. Eine gute Planung und korrekte Angaben in der Steuererklärung sind essenziell, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Nutzen Sie die Möglichkeit, Werbungskosten geltend zu machen, um Ihre Steuerlast effektiv zu reduzieren.