Steuer-Tipp: Steuermindernde Berücksichtigung von Umzugskosten

Die Kosten für einen privaten Umzug gelten grundsätzlich als Aufwendungen der privaten Lebensführung und sind steuerlich nicht abzugsfähig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Umzug jedoch ganz oder teilweise steuerlich geltend gemacht werden – je nach Anlass und beruflichem Bezug.


🔢 Mögliche steuerliche Einordnung:

  • Werbungskosten (bei beruflich veranlasstem Umzug von Arbeitnehmern)
  • Betriebsausgaben (bei Selbständigen)
  • Sonderausgaben / Außergewöhnliche Belastungen (in Ausnahmefällen)

Wann liegt ein beruflich veranlasster Umzug vor?

  • Arbeitsplatzwechsel (auch bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Wechsel der Wohnung, um die Pendeldauer um mindestens eine Stunde täglich zu verkürzen
  • Umzug im Interesse des Arbeitgebers (z. B. Dienstwohnung)
  • Bezug oder Aufgabe einer Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Hinweis: Die berufliche Veranlassung muss nachvollziehbar dargestellt und nachgewiesen werden.


🌍 Welche Kosten sind absetzbar?

Sofern steuerlich abzugsfähig, gelten die Grenzen des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG). Zu den begünstigten Kosten gehören:

  • Reisekosten (auch Fahrtkosten mit 0,30 €/km)
  • Transportkosten (Spedition, Umzugshelfer)
  • Maklergebühren (nur für Mietobjekte!)
  • Doppelte Mieten / Mietentschädigungen
  • Kosten der Wohnungssuche (z. B. Hotelübernachtungen)
  • Anpassungskosten (z. B. für Kücheneinbau, Gardinen)
  • Nachhilfe für Kinder wegen Schulwechsels

💰 Pauschalen für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG):

Gültig abBerechtigterWeitere PersonUnterrichtskosten
01.06.2020860 €573 €1.146 €
01.04.2021870 €580 €1.160 €
01.04.2022886 €590 €1.181 €
01.03.2024964 €643 €1.286 €

„Weitere Personen“ sind Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Stief- und Pflegekinder, die nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben.


⚠️ Privater Umzug = haushaltsnahe Dienstleistungen!

Ist der Umzug nicht beruflich veranlasst, können Speditionskosten ggf. nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden:

  • 20 % der Lohnkosten (ohne Materialkosten)
  • Max. 4.000 € Steuerermäßigung
  • Zahlung muss per Überweisung erfolgen
  • Rechnung muss klar aufgeschlüsselt sein (Arbeits-/Fahrtkosten)

🔗 Fazit:

Ein Umzug kann unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Eine saubere Dokumentation und professionelle Einschätzung der Umzugsgründe ist entscheidend. Lassen Sie sich im Zweifelsfall steuerlich beraten, um den optimalen Abzug zu sichern und Gestaltungsspielräume zu nutzen.