Der Wechsel des Inhabers einer Notarstelle kann als Unternehmensübergang angesehen werden

Mit seinem Urteil vom 16. November 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Wechsel des Inhabers einer Notarstelle in Spanien als Unternehmensübergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG angesehen werden kann.

Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmer des Notariats, die von dem neuen Inhaber übernommen werden, die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die Arbeitnehmer des bisherigen Inhabers. Dazu gehören insbesondere das Recht auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, das Recht auf den gleichen Lohn und die gleichen Arbeitsbedingungen sowie das Recht auf den Erwerb von Betriebszugehörigkeit.

Der EuGH hat in seinem Urteil zunächst festgestellt, dass spanische Notare, obwohl sie Beamte sind, eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Richtlinie ausüben. Sie bieten nämlich ihre Dienstleistungen Mandanten auf dem Markt gegen Entgelt unter Wettbewerbsbedingungen an. Daher können sie nicht als Verwaltungsbehörden angesehen werden.

Zur Frage, ob ein Übergang vorliegt, hat der EuGH festgestellt, dass der Wechsel des Notars einem Inhaberwechsel gleichzusetzen ist. In einer solchen Situation schützt die Richtlinie die Arbeitnehmer dadurch, dass deren Ansprüche gewahrt werden.

Der EuGH hat zudem festgestellt, dass der Wechsel des Inhabers nicht zwangsläufig zu einer Änderung der Identität eines Notariats führt. Gerade die Bewahrung dieser Identität ist nämlich entscheidend für einen Übergang im Sinne der Richtlinie.

Der EuGH hat in seinem Urteil jedoch auch darauf hingewiesen, dass es in einem Notariat vor allem auf die menschliche Arbeitskraft ankommt. Daher kann ein Notariat seine Identität über den Übergang hinaus bewahren, wenn ein wesentlicher Teil der Belegschaft von dem neuen Notar übernommen wird.

Im vorliegenden Fall hat der EuGH festgestellt, dass der neue Notar dieselben Tätigkeiten wie sein Vorgänger ausübt und einen wesentlichen Teil der von seinem Vorgänger beschäftigten Belegschaft übernommen hat. Er hat ferner die Ausstattung und die Räumlichkeiten des Notariats übernommen und ist zum Verwahrer der dort aufbewahrten Dokumente geworden. Daher scheint es, dass der Wechsel des Inhabers in diesem Fall einen Unternehmensübergang darstellt.

Das Urteil des EuGH hat wichtige Konsequenzen für die Arbeitnehmer von Notariaten in Spanien. Es bedeutet, dass diese Arbeitnehmer auch nach einem Wechsel des Inhabers ihre Rechte und Pflichten behalten.