Die feine Linie zwischen Grundstücksverwaltung und gewerblicher Tätigkeit – Ein Urteil des FG Düsseldorf

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in einem Urteil vom 21. Dezember 2023 (14 K 1546/22 G) eine Entscheidung getroffen, die für Unternehmen im Grundstückssektor von erheblicher Bedeutung ist. Es ging um die Frage, unter welchen Umständen die Veräußerung einer Teilfläche eines Grundstücks und die damit verbundenen Erschließungsarbeiten die erweiterte Gewerbesteuerkürzung ausschließen. Die Entscheidung beleuchtet die komplexen Anforderungen an Grundstücksunternehmen, die eine solche Kürzung in Anspruch nehmen möchten, und unterstreicht die Bedeutung des Ausschließlichkeitsgebots.

Der Fall: Eine Grenzüberschreitung?

Eine GmbH, die im Immobiliensektor tätig ist, erwarb ein Areal mit der Absicht, einen Teil davon nach Erschließung zu veräußern und auf dem Rest Gewerbeimmobilien zu errichten und zu vermieten. Die Veräußerung einer Teilfläche sowie die umfangreichen Abbruch- und Erschließungsarbeiten wurden vom Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, wodurch die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für das Unternehmen entfiel. Das FG Düsseldorf bestätigte diese Sichtweise und wies die Klage der GmbH ab.

Die Argumentation des Gerichts

Das Gericht argumentierte, dass die Aktivitäten der GmbH – insbesondere die Veräußerung der Teilfläche und die vorbereitenden Erschließungsarbeiten – über die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes hinausgingen. Diese Tätigkeiten führten zu einer völlig anderen Marktgängigkeit des Objektes und entsprachen dem Bild eines am Markt auftretenden Bau- bzw. Erschließungsunternehmers. Damit verletzten sie das Ausschließlichkeitsgebot, das für die Inanspruchnahme der erweiterten Gewerbesteuerkürzung erforderlich ist.

Die Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für Grundstücksunternehmen, die eine erweiterte Gewerbesteuerkürzung anstreben. Es verdeutlicht, dass selbst scheinbar notwendige Nebentätigkeiten, wie die Erschließung und Veräußerung von Teilflächen, die steuerlichen Privilegien gefährden können, wenn sie einen gewissen Umfang überschreiten und das Unternehmen in die Nähe einer gewerblichen Tätigkeit rücken.

Was Unternehmen beachten sollten

Grundstücksunternehmen müssen sorgfältig prüfen, inwieweit ihre Tätigkeiten das Ausschließlichkeitsgebot berühren. Die Entscheidung des FG Düsseldorf unterstreicht, dass nicht nur die Haupttätigkeit, sondern auch alle Nebentätigkeiten im Einklang mit den Voraussetzungen für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung stehen müssen. Unternehmen sollten daher ihre Geschäftsmodelle und geplanten Transaktionen genau unter die Lupe nehmen, um nicht ungewollt steuerliche Vorteile zu verlieren.

Ausblick

Da das Gericht die Revision zugelassen hat, bleibt abzuwarten, ob und wie der Bundesfinanzhof (BFH) sich zu dieser Thematik positionieren wird. Eine höchstrichterliche Entscheidung könnte für zusätzliche Klarheit sorgen und die Grenzen zwischen zulässiger Grundstücksverwaltung und gewerblicher Tätigkeit im Kontext der erweiterten Gewerbesteuerkürzung neu definieren.

Fazit

Das Urteil des FG Düsseldorf ist ein wichtiger Weckruf für alle im Grundstückssektor tätigen Unternehmen. Es zeigt, dass die steuerrechtliche Linie zwischen der Verwaltung eigenen Grundbesitzes und einer gewerblichen Tätigkeit fein und leicht zu überschreiten ist. Unternehmen sind gut beraten, ihre Projekte und die damit verbundenen Tätigkeiten sorgfältig zu planen und zu prüfen, um nicht unerwartet steuerliche Nachteile zu erleiden.