Digitale Medien: E-Books unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz

Digitale Medien: E-Books unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt u. a. für Bücher. Keine Bücher sind jedoch digitale oder elektronische Sprachwerke (E-Books). Deren Überlassung oder Vermietung ist eine elektronische Dienstleistung und unterliegt damit dem Regelsteuersatz.

Hintergrund

Die K-GmbH ließ sich von einer Vielzahl von Verlagen Nutzungsrechte an geistig geschützten Werken (E-Books) einräumen. Aufgrund dieser Verwertungsrechte räumte die GmbH inländischen Bibliotheken Nutzungsrechte gegen ein Entgelt ein. Die jeweiligen Lizenzen berechtigten die Bibliotheken, die E-Books den Bibliotheksnutzern über eine virtuelle Bibliothek (Online-Ausleihe) zur Verfügung zu stellen.

Die GmbH wendete auf die Umsätze aus der Bereitstellung der digitalisierten Inhalte den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % an, da es sich ihrer Auffassung nach um entgeltliche Nutzungsrechte i. S. d. Urheberrechtsgesetzes handelte. Das Finanzamt setzte dagegen den Regelsteuersatz von 19 % fest.

Die Klage vor dem Finanzgericht hatte keinen Erfolg.

Entscheidung

Die Revision der GmbH wurde vom Bundesfinanzhof zurückgewiesen.

Digitale (elektronische) Sprachwerke (E-Books) sind keine Bücher. Für deren Vermietung gilt deshalb nicht der ermäßigte Steuersatz gilt. Das Tatbestandsmerkmal „Bücher“ setzt einen physischen Träger voraus, auf dem das Buch materialisiert ist. Digitale oder elektronische Sprachwerke fallen nicht darunter.

Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für Dienstleistungen von z. B. Schriftstellern. Eine solche Leistung wird jedoch von der GmbH nicht erbracht. Es handelt sich hier lediglich um eine elektronische Dienstleistung. Und diese sind von der Steuersatzermäßigung ausdrücklich ausgenommen.